Was kostet der Personenbeförderungsschein? Gebühren und Ablauf 2026

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Der Personenbeförderungsschein kostet in Deutschland meist zwischen 150 und 300 Euro. Die Gebühr der Führerscheinstelle macht davon nur einen kleinen Teil aus. Laut Gebührenordnung liegt sie bei 33,20 Euro für die Ersterteilung. Den größten Posten bilden die ärztliche Untersuchung und der Leistungstest. Dazu kommen 13 Euro für das Führungszeugnis und ein Passbild.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtkosten: meist 150 bis 300 Euro, regional unterschiedlich
  • Voraussetzungen: mindestens 21 Jahre, Führerschein Klasse B seit zwei Jahren
  • Gültigkeit: bis zu fünf Jahre, danach Verlängerung
  • Ortskundeprüfung für Taxifahrer seit August 2021 abgeschafft

Die Kosten für den Personenbeförderungsschein im Überblick

Offiziell heißt der P-Schein „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“. Die Kosten setzen sich aus mehreren Nachweisen zusammen. Die folgende Tabelle zeigt typische Beträge. Sie stützt sich auf Angaben des ADAC und von bussgeldkatalog.org.

Posten Kosten (ca.)
Gebühr der Führerscheinstelle (Ersterteilung) 33,20 Euro, mit Antragsprüfung bis rund 50 Euro
Führungszeugnis (Belegart O) 13 Euro
Ärztliche Untersuchung mit Sehtest 40 bis 80 Euro
Leistungstest (Reaktion, Konzentration) ab etwa 80 Euro
Biometrisches Passbild ca. 10 Euro
Summe ca. 150 bis 300 Euro

Die Preise für Arzt und Leistungstest schwanken stark. Große Städte und spezialisierte Praxen verlangen oft mehr. Ein Vergleich von zwei oder drei Anbietern lohnt sich.

Kurzantwort: Der Personenbeförderungsschein kostet insgesamt etwa 150 bis 300 Euro. Die Behördengebühr beträgt 33,20 Euro, der Rest entfällt auf Untersuchungen und Nachweise.

Wer braucht einen Personenbeförderungsschein?

Den P-Schein braucht, wer Fahrgäste gewerblich befördert. Laut ADAC betrifft das unter anderem:

  • Taxifahrer
  • Fahrer im Mietwagenverkehr, etwa bei Fahrdiensten per App
  • Fahrer von Krankentransporten
  • Fahrer von Limousinenservices

Private Fahrgemeinschaften sind ausgenommen. Wer Kollegen oder Freunde mitnimmt und nur Spritkosten teilt, braucht keinen P-Schein.

Voraussetzungen für den P-Schein

  • Mindestalter: 21 Jahre, für Krankenkraftwagen 19 Jahre
  • Fahrpraxis: Führerschein der Klasse B seit mindestens zwei Jahren
  • Gesundheit: ärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung und ein Sehtest
  • Leistungsfähigkeit: Nachweis über Belastbarkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion
  • Zuverlässigkeit: erweitertes Führungszeugnis der Belegart O ohne relevante Einträge

Der Leistungstest ist bei der Ersterteilung Pflicht. Das regelt Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Er findet meist am Computer statt. Angeboten wird er von Begutachtungsstellen und verkehrsmedizinisch qualifizierten Ärzten.

Ablauf: So beantragt man den P-Schein

  1. Ärztliche Untersuchung und Sehtest bei einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation machen.
  2. Leistungstest bei einer zugelassenen Stelle ablegen.
  3. Führungszeugnis der Belegart O beim Bürgeramt beantragen. Es geht direkt an die Behörde.
  4. Passbild besorgen.
  5. Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen und Unterlagen einreichen.
  6. Gebühr zahlen und auf den Bescheid warten.

Laut ADAC dauert die Bearbeitung meist vier bis sechs Wochen. Wer schnell starten will, sollte Arzt und Test früh buchen. Die Unterlagen dürfen bei Antragstellung nicht zu alt sein. Viele Behörden verlangen, dass sie höchstens ein Jahr alt sind.

Ortskundeprüfung und Fachkunde

Früher mussten Taxifahrer eine Ortskundeprüfung bestehen. Diese Pflicht fiel mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes zum 2. August 2021 weg. Seitdem müssen Taxis ein Navigationsgerät nach dem Stand der Technik an Bord haben.

Als Ersatz war eine kleine Fachkundeprüfung für Fahrer geplant. Bundesweit kam sie nie in Gang. Im Oktober 2025 berichtete das Fachmagazin Taxi Times, dass die Politik sie ersatzlos streichen will. Einzelne Länder hatten Übergangsregeln erlassen. Deshalb lohnt vor dem Antrag eine Nachfrage bei der eigenen Behörde.

Für Unternehmer gilt etwas anderes. Wer ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründet, braucht weiter die Fachkundeprüfung bei der IHK.

Kurzantwort: Eine Ortskundeprüfung gibt es für Taxifahrer seit August 2021 nicht mehr. Stattdessen ist ein Navigationsgerät im Fahrzeug Pflicht.

Verlängerung und Gültigkeit

Der P-Schein gilt höchstens fünf Jahre. Danach lässt er sich verlängern. Die Gebühr dafür liegt laut bussgeldkatalog.org bei 28,60 Euro. Dazu kommen eine neue ärztliche Untersuchung und ein aktuelles Führungszeugnis. Ab dem 60. Geburtstag ist bei der Verlängerung zusätzlich wieder der Leistungstest nötig.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel zahlen Bewerber den P-Schein selbst. Es gibt aber Ausnahmen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können die Kosten übernehmen, wenn der Schein für eine konkrete Stelle nötig ist. Ein möglicher Weg ist das Vermittlungsbudget. Wichtig: Die Förderung muss vor dem Antrag beantragt und bewilligt sein. Auch manche Taxi- und Fahrdienstunternehmen erstatten neuen Fahrern die Ausgaben ganz oder teilweise. Eine Nachfrage beim künftigen Arbeitgeber lohnt sich deshalb.

Strafen ohne gültigen P-Schein

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung fährt, riskiert laut ADAC 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Wer den Schein zwar hat, aber nicht dabei, zahlt 10 Euro.

Wer wissen will, seit wann der eigene Führerschein gilt, findet das Datum im Führerschein selbst. Unser Beitrag zum Erteilungsdatum im Führerschein erklärt, wo es steht. Das ist wichtig für die geforderten zwei Jahre Fahrpraxis.

Fazit

Der Personenbeförderungsschein kostet meist 150 bis 300 Euro. Die Behörde verlangt nur 33,20 Euro, den größeren Teil machen Arzt und Leistungstest aus. Wer mindestens 21 Jahre alt ist und seit zwei Jahren den Führerschein hat, kann den Antrag stellen. Nach vier bis sechs Wochen liegt der Schein meist vor. Eine Ortskundeprüfung ist seit 2021 nicht mehr nötig.

FAQ – Häufige Fragen

Was kostet der Personenbeförderungsschein insgesamt?

Meist zwischen 150 und 300 Euro, je nach Region und Anbieter der Untersuchungen.

Wie hoch ist die Gebühr der Führerscheinstelle?

Laut Gebührenordnung 33,20 Euro für die Ersterteilung.

Was kostet die Verlängerung des P-Scheins?

Die Gebühr beträgt 28,60 Euro. Dazu kommen Arzt und Führungszeugnis.

Wie lange ist der P-Schein gültig?

Höchstens fünf Jahre.

Ab welchem Alter bekommt man den P-Schein?

Ab 21 Jahren, für Krankenkraftwagen ab 19 Jahren.

Wie lange dauert es, bis der P-Schein da ist?

Laut ADAC meist vier bis sechs Wochen.

Muss man für den P-Schein eine Prüfung machen?

Eine Ortskundeprüfung entfällt seit 2021. Pflicht sind ärztliche Untersuchung und Leistungstest.

Braucht man für Uber einen P-Schein?

Ja. Fahrer im Mietwagenverkehr brauchen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Welches Führungszeugnis braucht man?

Das Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde. Es kostet 13 Euro.

Was passiert, wenn man ohne P-Schein fährt?

Es drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

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Quellen

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