Wie lange ist ein Pfandbon gültig? Einlösefristen im Supermarkt

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Ein Pfandbon ist in Deutschland drei Jahre gültig. Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Bon gedruckt wurde. Ein Bon vom März 2024 lässt sich also bis zum 31. Dezember 2027 einlösen. Aufdrucke wie „nur heute gültig“ ändern daran nichts, solange der Bon lesbar ist und in der richtigen Filiale vorgelegt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pfandbons verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab Jahresende.
  • Bons aus dem Jahr 2023 verfallen am 31. Dezember 2026.
  • Kürzere Fristen auf dem Bon sind unwirksam.
  • Einlösen klappt in der Regel nur in der Filiale, die den Bon gedruckt hat.

Wie lange ist ein Pfandbon gültig?

Für Pfandbons gibt es kein eigenes Gesetz. Es gilt die allgemeine Verjährung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Paragraf 195 BGB legt fest: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“ Die Uhr startet dabei erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das Verbraucherportal Bayern bestätigt diese Regel ausdrücklich für Pfandbons.

Praktisch heißt das: Jeder Bon hat mindestens drei volle Jahre Laufzeit. Bons vom Jahresanfang sind fast vier Jahre gültig.

Kurzantwort: Ein Pfandbon ist drei Jahre gültig, gerechnet ab dem 31. Dezember des Ausstellungsjahres. Ein Bon aus 2025 lässt sich damit bis Ende 2028 einlösen.

Fristen-Tabelle: Bis wann gilt mein Bon?

Bon gedruckt im Jahr Frist beginnt Gültig bis
2022 31.12.2022 31.12.2025 (abgelaufen)
2023 31.12.2023 31.12.2026
2024 31.12.2024 31.12.2027
2025 31.12.2025 31.12.2028
2026 31.12.2026 31.12.2029

Wer jetzt im Herbst 2026 alte Bons aus dem Jahr 2023 in einer Schublade findet, sollte sie noch in diesem Jahr einlösen. Ab dem 1. Januar 2027 darf der Markt die Auszahlung verweigern.

Darf der Supermarkt die Frist verkürzen?

Nein. Manche Automaten drucken Hinweise wie „Bitte zeitnah einlösen“ oder „nur am Ausgabetag gültig“. Solche Klauseln sind laut Verbraucherportal Bayern unzulässig. Sie würden Kundinnen und Kunden unangemessen benachteiligen. Der Händler muss den Bon deshalb bis zum Ende der Verjährung annehmen.

Freundlich bleiben hilft trotzdem. Das Kassenpersonal kennt die Rechtslage nicht immer. Bei Ablehnung kann man die Filialleitung ansprechen. Bleibt es beim Nein, helfen die Verbraucherzentralen weiter.

Wo kann man einen Pfandbon einlösen?

Grundsätzlich nur in der Filiale, deren Automat den Bon gedruckt hat. Der Barcode enthält meist eine Kennung der Filiale. Andere Märkte derselben Kette können den Bon auf Kulanz annehmen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Ein Lidl-Bon gilt also nicht bei Aldi, und oft auch nicht im Lidl zwei Straßen weiter.

Beim Einlösen hat man zwei Möglichkeiten:

  • Den Betrag mit dem Einkauf verrechnen lassen.
  • Den Bon an der Kasse bar auszahlen lassen.

Viele Märkte haben außerdem eine Spendenbox am Automaten. Der Pfandbetrag geht dann an Tafeln oder andere soziale Projekte.

Schritt für Schritt: Pfandbons richtig aufbewahren

  1. Sofort einlösen: Den Bon am besten gleich beim nächsten Einkauf abgeben.
  2. Kühl und dunkel lagern: Pfandbons sind meist aus Thermopapier. Hitze und Sonne lassen die Schrift verblassen.
  3. Nicht knicken: Ein beschädigter Barcode lässt sich an der Kasse oft nicht scannen.
  4. Foto oder Kopie machen: Das Verbraucherportal Bayern rät zu einer Kopie, falls der Bon später eingelöst wird.
  5. Einen festen Platz wählen: Ein Fach im Portemonnaie oder im Auto verhindert, dass Bons verloren gehen.

Kurzantwort: Ein verblasster oder zerrissener Pfandbon ist rechtlich noch gültig. Der Markt muss aber erkennen können, dass der Bon echt ist und aus der eigenen Filiale stammt.

Was tun mit einem unlesbaren oder verlorenen Bon?

Ist der Bon verblasst, hilft oft ein Gespräch mit der Filialleitung. Manche Märkte können den Bon über Datum, Uhrzeit und Automatennummer im System prüfen. Eine Kopie oder ein Foto erleichtert das deutlich. Ist der Bon ganz verloren, sieht es schlecht aus. Der Markt zahlt gegen Vorlage aus und kann nicht wissen, wem ein Bon gehörte.

Wie viel Pfand steckt in einem Bon?

Der Betrag hängt von den abgegebenen Flaschen und Dosen ab. Für Einweg-Getränkeverpackungen schreibt das Gesetz mindestens 25 Cent vor. Das gilt für Plastikflaschen und Dosen mit Pfandlogo. Mehrwegflaschen haben niedrigere Beträge, die je nach Flasche variieren. Bierflaschen liegen meist bei 8 Cent, viele Mehrwegflaschen für Wasser bei 15 Cent. Ganze Getränkekisten bringen zusätzlich Pfand für den Kasten. Wie schwer so ein voller Kasten ist, steht in unserem Beitrag Was wiegt ein Kasten Bier?

Ein Rechenbeispiel: 12 Einwegflaschen und 20 Bierflaschen ergeben 12 × 0,25 Euro plus 20 × 0,08 Euro. Das sind 3,00 Euro plus 1,60 Euro, also 4,60 Euro auf dem Bon.

Muss man beim Einlösen etwas kaufen?

Nein. Der Bon ist ein Nachweis über Geld, das man beim Kauf der Getränke als Pfand bezahlt hat. Die Filiale muss dieses Geld zurückgeben. Viele verrechnen den Bon trotzdem gern mit dem Einkauf, weil das an der Kasse schneller geht.

Fazit

Pfandbons sind drei Jahre gültig, gerechnet ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Kürzere Fristen auf dem Bon sind unwirksam. Einlösen lässt sich der Bon in der Regel nur in der ausstellenden Filiale. Wer noch Bons aus 2023 besitzt, sollte sie bis zum 31. Dezember 2026 einlösen.

FAQ – Häufige Fragen

Wie lange ist ein Pfandbon gültig?

Drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem er gedruckt wurde.

Bis wann gilt ein Pfandbon aus 2023?

Bis zum 31. Dezember 2026.

Ist „nur heute gültig“ auf dem Bon verbindlich?

Nein. Eine kürzere Frist als die gesetzliche Verjährung ist unwirksam.

Kann man einen Pfandbon in einer anderen Filiale einlösen?

Nur auf Kulanz. Ein Anspruch besteht gegenüber der Filiale, die den Bon gedruckt hat.

Muss man etwas kaufen, um den Bon einzulösen?

Nein. Der Betrag kann auch bar ausgezahlt werden.

Was passiert mit einem verblassten Bon?

Er bleibt gültig, wenn die Filiale ihn zuordnen kann. Eine Kopie oder ein Foto hilft.

Wie viel Pfand gibt es für eine Einwegflasche?

Mindestens 25 Cent pro Flasche oder Dose mit Pfandlogo.

Kann man einen Pfandbon verschenken?

Ja. Der Markt zahlt an die Person aus, die den Bon vorlegt.

Wohin mit Bons, die man nicht braucht?

In die Spendenbox am Automaten, sofern die Filiale eine hat.

Was tun, wenn die Kasse den Bon ablehnt?

Die Filialleitung ansprechen und auf die dreijährige Verjährung hinweisen. Hilft das nicht, berät die Verbraucherzentrale.

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Quellen

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