Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland? Richtwerte von Restaurant bis Taxi

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

In Deutschland gibt man im Restaurant meist 5 bis 10 Prozent Trinkgeld. Beim Friseur gilt derselbe Rahmen, im Taxi wird aufgerundet oder bei längeren Fahrten ebenfalls 5 bis 10 Prozent gegeben. Lieferdienste bekommen 2 bis 3 Euro, das Zimmerpersonal im Hotel 1 bis 2 Euro pro Nacht. Eine Pflicht gibt es nicht. Trinkgeld ist ein freiwilliges Dankeschön für guten Service.

Das Wichtigste in Kürze

  • Faustregel laut Deutschem Knigge-Rat: 5 bis 10 Prozent.
  • Bei hohen Rechnungen reichen oft 5 Prozent.
  • Trinkgeld ist freiwillig, in Deutschland gibt es keine Pflicht.
  • Für Angestellte ist Trinkgeld von Gästen steuerfrei.

Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland? Die Richtwerte

Situation Übliches Trinkgeld
Restaurant, Café mit Bedienung 5 bis 10 Prozent
Bar, Kneipe auf den nächsten runden Betrag aufrunden
Friseur 5 bis 10 Prozent
Taxi, kurze Fahrt auf den nächsten Euro oder 2 Euro aufrunden
Taxi, lange Fahrt 5 bis 10 Prozent
Lieferdienst 2 bis 3 Euro
Hotel, Zimmerreinigung 1 bis 2 Euro pro Nacht
Private Stadtführung 10 bis 15 Euro

Die Werte beruhen auf Empfehlungen des Deutschen Knigge-Rats, die unter anderem ZDFheute veröffentlicht hat. Sie sind Orientierung, keine feste Regel.

Kurzantwort: In Deutschland sind 5 bis 10 Prozent Trinkgeld üblich. Bei kleinen Beträgen wird aufgerundet.

Trinkgeld im Restaurant: Beispiele

Im Restaurant hängt das Trinkgeld von der Rechnungshöhe ab. Bei kleinen Summen wirkt ein fester Betrag natürlicher als ein genauer Prozentsatz. Bei großen Rechnungen darf der Prozentsatz sinken.

Rechnung Trinkgeld bei 5 % Trinkgeld bei 10 % Übliche Praxis
8,40 € 0,42 € 0,84 € auf 9 oder 9,50 € aufrunden
27,80 € 1,39 € 2,78 € 30 € geben
64,50 € 3,23 € 6,45 € 70 € geben
180,00 € 9,00 € 18,00 € etwa 190 € geben

In Deutschland nennt man den Gesamtbetrag direkt beim Bezahlen. Wer 27,80 Euro zahlen soll, sagt zum Beispiel „Machen Sie 30“. Wer das Wechselgeld liegen lässt, sollte es klar sagen. Sonst kann das Personal es als Versehen verstehen.

Trinkgeld beim Friseur, im Taxi und beim Lieferdienst

Beim Friseur sind 5 bis 10 Prozent üblich. Bei einem Haarschnitt für 35 Euro wären das also etwa 2 bis 4 Euro. Bei aufwendigen Terminen wie Färben kommen schnell höhere Rechnungen zusammen. Was Färben beim Friseur kostet, zeigt der Beitrag Wie viel kostet Haare färben beim Friseur?

Im Taxi runden Fahrgäste bei kurzen Fahrten meist auf den nächsten Euro oder zwei Euro auf. Bei längeren Fahrten, etwa zum Flughafen, gelten ebenfalls 5 bis 10 Prozent. Hilft der Fahrer beim Koffertragen, darf es etwas mehr sein.

Lieferdienste bekommen laut Knigge-Rat 2 bis 3 Euro. Bei Regen, Schnee oder schweren Lieferungen legen viele etwas drauf. Ob Speditionsfahrer bei einer Lieferung bis zur Bordsteinkante Trinkgeld bekommen, klärt der Beitrag zum Trinkgeld für die Spedition.

Trinkgeld mit Karte bezahlen

Immer mehr Gäste zahlen mit Karte oder Smartphone. Viele Kartenterminals schlagen inzwischen Trinkgeldbeträge vor, etwa 5, 10 oder 15 Prozent. Laut einer von ZDFheute zitierten Umfrage finden 29 Prozent diese Vorschläge hilfreich. Viele fühlen sich dadurch aber unter Druck gesetzt, mehr zu geben als geplant.

Die Vorschläge sind unverbindlich. Wer weniger geben möchte, wählt einen eigenen Betrag oder kein Trinkgeld und gibt dann bar. Bargeld hat einen Vorteil: Es landet sicher direkt beim Personal.

Kurzantwort: Trinkgeldvorschläge am Kartenterminal sind freiwillig. Ein eigener Betrag oder Bargeld ist jederzeit möglich.

Ist Trinkgeld in Deutschland Pflicht?

Nein. In Deutschland ist Trinkgeld freiwillig. Die Preise auf der Speisekarte enthalten bereits Bedienung und Mehrwertsteuer. Ein extra ausgewiesener Servicezuschlag ist hierzulande unüblich. Wer mit dem Service unzufrieden war, darf auf Trinkgeld verzichten. Höflich ist ein kurzer Hinweis, was gestört hat.

Im Ausland gelten oft andere Regeln. In den USA erwartet das Personal meist 15 bis 20 Prozent, weil Trinkgeld dort einen großen Teil des Lohns ausmacht. Reisende informieren sich deshalb vor der Reise. Wie hoch Fahrpreise in anderen Ländern ausfallen, zeigt etwa der Beitrag zu den Taxikosten in Dubai.

Trinkgeld und Steuern

Für Angestellte ist Trinkgeld von Gästen steuerfrei. Das regelt § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes. Voraussetzung ist, dass ein Dritter das Geld freiwillig und zusätzlich zum Preis gibt. Einen Rechtsanspruch darauf darf es nicht geben. Die Regel gilt ohne Obergrenze. Selbstständige und Inhaber müssen Trinkgelder dagegen als Einnahme versteuern.

Fazit

Wie viel Trinkgeld man in Deutschland gibt, folgt einer einfachen Faustregel: 5 bis 10 Prozent im Restaurant, beim Friseur und bei längeren Taxifahrten. Kleine Beträge werden aufgerundet, Lieferdienste bekommen 2 bis 3 Euro und das Zimmerpersonal 1 bis 2 Euro pro Nacht. Trinkgeld bleibt freiwillig und ist für Angestellte steuerfrei.

FAQ – Häufige Fragen

Wie viel Trinkgeld gibt man im Restaurant?

Üblich sind 5 bis 10 Prozent der Rechnung. Bei hohen Beträgen genügen oft 5 Prozent.

Ist Trinkgeld in Deutschland Pflicht?

Nein. Trinkgeld ist freiwillig und hängt von der Zufriedenheit ab.

Wie viel Trinkgeld gibt man beim Friseur?

Etwa 5 bis 10 Prozent des Preises.

Wie viel Trinkgeld bekommt ein Taxifahrer?

Bei kurzen Fahrten wird aufgerundet, bei längeren Fahrten sind 5 bis 10 Prozent üblich.

Wie viel Trinkgeld gibt man dem Lieferdienst?

Meist 2 bis 3 Euro, bei schlechtem Wetter gern etwas mehr.

Wie viel Trinkgeld gibt man im Hotel?

Für das Zimmerpersonal 1 bis 2 Euro pro Nacht.

Wie gibt man Trinkgeld richtig?

Beim Bezahlen den Gesamtbetrag nennen, zum Beispiel „Machen Sie 30“.

Muss man Trinkgeld versteuern?

Angestellte nicht. Trinkgeld von Gästen ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei.

Kann man Trinkgeld mit Karte geben?

Ja, viele Terminals bieten das an. Bar kommt es aber sicher beim Personal an.

Gibt man bei schlechtem Service Trinkgeld?

Nein, das ist nicht nötig. Ein kurzer, höflicher Hinweis hilft dem Betrieb mehr.

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Quellen

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