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Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
Eine Gefährdung kann durch Arbeitsmittel, Stoffe, die Umgebung, ungünstige Abläufe, fehlende Unterweisung oder psychische Belastung entstehen. Das Arbeitsschutzgesetz nennt diese Quellen in § 5 ausdrücklich. Wer sie kennt, kann Unfälle und Erkrankungen früh verhindern.
Kurzantwort: Gefährdungen entstehen durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes, durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, durch Arbeitsmittel, Abläufe, mangelnde Qualifikation und psychische Belastungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Gefährdung ist die Möglichkeit eines Schadens.
- § 5 ArbSchG nennt sechs Ursachengruppen.
- Der Arbeitgeber muss Gefährdungen ermitteln und dokumentieren.
- Auch im Haushalt lassen sich dieselben Ursachen finden.
Was bedeutet Gefährdung überhaupt?
Im Alltag ist oft von Gefahr die Rede. Fachleute trennen beide Begriffe. Eine Gefährdung bezeichnet die bloße Möglichkeit, dass ein Schaden oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung eintritt. Wie groß der Schaden wäre und wie wahrscheinlich er ist, spielt für den Begriff zunächst keine Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Unterscheidung 2008 so formuliert, wie die Wikipedia nachzeichnet.
Eine Gefahr ist enger gefasst. Sie liegt vor, wenn ein Schaden ohne Gegenmaßnahme in absehbarer Zeit droht. Ein loses Kabel im Flur ist zunächst eine Gefährdung. Wenn dort täglich viele Menschen entlanglaufen, wird daraus eine konkrete Gefahr.
Die sechs Ursachengruppen nach § 5 ArbSchG
Das Gesetz zählt in § 5 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes auf, woraus sich Gefährdungen ergeben können. Die Liste gilt als Standardraster für jede Beurteilung.
| Ursache | Beispiele |
|---|---|
| Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte | Stolperstellen, schlechte Beleuchtung, blockierte Fluchtwege |
| Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen | Lärm, Hitze, Reinigungsmittel, Keime |
| Arbeitsmittel und Maschinen | Fehlende Schutzvorrichtungen, defekte Leitern |
| Verfahren, Abläufe und Arbeitszeit | Zeitdruck, Nachtarbeit, Alleinarbeit |
| Qualifikation und Unterweisung | Neue Kollegen ohne Einweisung |
| Psychische Belastungen | Dauerstress, Konflikte, unklare Aufgaben |
Gefährdung durch Arbeitsstätte und Arbeitsmittel
Viele Unfälle beginnen am Boden. Nasse Fliesen, Kabel auf dem Gang oder unebene Flächen führen zu Stürzen. Die gesetzliche Unfallversicherung führt Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle als eigenes Themenfeld, weil sie so häufig vorkommen. Auch Ordnung spielt eine Rolle. Zugestellte Ausgänge verlängern im Ernstfall den Fluchtweg.
Bei Arbeitsmitteln zählt der Zustand. Eine Leiter mit lockerer Sprosse, eine Säge ohne Schutzhaube oder ein Kabel mit beschädigter Isolierung erhöhen das Risiko. Regelmäßige Sichtprüfungen sind hier die einfachste Vorsorge. Nutzer sollten Mängel sofort melden und das Gerät bis zur Reparatur sperren.
Gefährdung durch Stoffe und Umgebung
Physikalische Einwirkungen sind Lärm, Vibration, Strahlung, Hitze, Kälte und Strom. Chemische Gefährdungen gehen von Gefahrstoffen aus, etwa von Lösemitteln, Säuren oder Stäuben. Biologische Gefährdungen entstehen durch Bakterien, Viren oder Schimmelpilze. Auf der Themenseite der DGUV finden sich Hilfen zu diesen Feldern.
Im Haushalt zeigt sich dasselbe Bild. Wer Haushaltsreiniger falsch mischt, riskiert giftige Dämpfe. Ein Beispiel dafür ist die Kombination aus Natron und Essig, die viele für harmlos halten. Auch Lebensmittel können Risiken bergen, wie der Beitrag zur Grapefruit bei Medikamenten zeigt.
Kurzantwort: Wer eine Gefährdung finden will, geht sechs Fragen durch: Arbeitsplatz, Einwirkungen, Geräte, Abläufe, Schulung und psychische Belastung. Jede Frage deckt eine typische Quelle ab.
Gefährdung durch Abläufe, Zeit und mangelnde Schulung
Auch die Organisation kann gefährden. Hoher Zeitdruck verleitet dazu, Schutzmaßnahmen zu überspringen. Schichtarbeit stört den Schlaf und senkt die Aufmerksamkeit. Alleinarbeit verzögert im Notfall die Hilfe. Wer Abläufe so plant, dass genug Zeit bleibt, senkt die Unfallzahl spürbar.
Fehlende Qualifikation zählt ebenfalls zu den gesetzlich genannten Ursachen. Neue Beschäftigte kennen Fluchtwege, Notaus-Schalter und Gefahrstoffe oft noch nicht. Eine Unterweisung vor dem ersten Arbeitstag schließt diese Lücke. Sie sollte sich wiederholen, sobald Geräte oder Verfahren wechseln.
Psychische Belastung als Ursache
Seit Ende Juni 2013 nennt das Arbeitsschutzgesetz psychische Belastungen ausdrücklich. Dauerhafter Stress, Konflikte im Team, unklare Zuständigkeiten oder ständige Erreichbarkeit können krank machen. Die Beurteilung fragt deshalb auch nach Arbeitsmenge, Handlungsspielraum und Unterstützung durch Vorgesetzte.
Gefährdung im Alltag und im Straßenverkehr
Der Begriff gilt weit über den Betrieb hinaus. Im Straßenverkehr entstehen Gefährdungen durch Tempo, Sicht und Witterung. Wie stark Schnee die Lage verändert, zeigt der Beitrag zum Überholen auf verschneiter Fahrbahn. Bei Glätte stellt sich außerdem die Frage, was beim Ausfall des Arbeitswegs gilt.
Im Haus lauern weitere Ursachen. Dazu gehören Steckdosen ohne Kindersicherung, offene Fenster, Herdplatten und Medikamente in Reichweite. Wer Tiere hält, denkt an giftige Pflanzen und Reinigungsmittel. Auch Schädlinge können Anlass sein, wie der Text zu Spinnenkot erklärt.
So gehen Sie bei der Beurteilung vor
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auflisten.
- Gefährdungen je Bereich anhand der sechs Gruppen suchen.
- Risiko einschätzen und Prioritäten setzen.
- Maßnahmen festlegen, etwa Technik vor Organisation vor persönlicher Schutzausrüstung.
- Umsetzung kontrollieren und Ergebnis schriftlich festhalten.
- Bei Änderungen oder Unfällen neu bewerten.
Diese Reihenfolge folgt dem Grundsatz des Gesetzes. Gefährdungen sollen möglichst an der Quelle beseitigt werden.
Fazit
Gefährdungen entstehen an vielen Stellen zugleich. Der Arbeitsplatz, die Geräte, die Stoffe, die Abläufe, das Wissen der Beschäftigten und die psychische Belastung wirken zusammen. Wer die sechs Ursachengruppen systematisch prüft, findet die meisten Risiken früh. Das gilt im Betrieb genauso wie zu Hause.
FAQ – Häufige Fragen
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Eine Gefährdung entsteht durch Umstände, die einen Schaden möglich machen. Dazu zählen Arbeitsmittel, Stoffe, Umgebung, Abläufe, mangelnde Unterweisung und psychische Belastung.
Was ist der Unterschied zwischen Gefahr und Gefährdung?
Eine Gefährdung beschreibt die Möglichkeit eines Schadens. Eine Gefahr liegt vor, wenn ein Schaden unmittelbar drohen kann.
Wer muss Gefährdungen beurteilen?
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung. Sie ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und gilt für jeden Betrieb mit Beschäftigten.
Zählen psychische Belastungen zu den Gefährdungen?
Ja. Seit 2013 nennt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich psychische Belastungen bei der Arbeit als möglichen Auslöser.
Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorliegen?
Ja. Der Arbeitgeber dokumentiert das Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und die Prüfung ihrer Wirksamkeit. Bei sehr kleinen Betrieben gelten Erleichterungen.
Wie oft sollte man die Beurteilung überprüfen?
Ein fester Takt steht nicht im Gesetz. Sinnvoll ist eine Prüfung bei jeder Änderung und nach einem Unfall, außerdem in regelmäßigen Abständen.
Kann auch zu Hause eine Gefährdung entstehen?
Ja. Rutschige Böden, lose Kabel, Reinigungsmittel oder ungesicherte Leitern gehören zu den häufigen Auslösern im Haushalt.
Welche Gefährdungen gelten als chemisch?
Chemische Gefährdungen gehen von Gefahrstoffen aus. Dazu zählen Reiniger, Lösemittel, Dämpfe und Stäube, die Haut, Atemwege oder Augen schädigen können.
Was gehört zu den physikalischen Einwirkungen?
Lärm, Vibration, Strahlung, Hitze, Kälte und elektrischer Strom zählen dazu. Auch mechanische Kräfte wie Quetschen oder Schneiden fallen darunter.
Wer hilft bei der Gefährdungsbeurteilung?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und die Unfallversicherungsträger beraten. Die DGUV bietet Hilfen und Handlungsanleitungen für viele Branchen.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung und keine Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Quellen
- § 5 Arbeitsschutzgesetz – Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Wikipedia: Gefährdungsbeurteilung
- DGUV: Gefährdungsbeurteilung

Ariane erklärt Technik so, wie sie es ihrer Mutter am Küchentisch erklären würde. Kurz, ohne Fachwörter, mit Beispiel.






