Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 6 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

An einer Parkuhr, die nicht läuft, darf gehalten werden, um ein- oder auszusteigen oder um zu be- oder entladen. Für diese beiden Zwecke muss niemand die Parkuhr bedienen. Das regelt § 13 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Für gewöhnliches Parken gilt die Ausnahme nicht.

Kurzantwort: Wo die Parkuhr nicht läuft, ist Halten zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen erlaubt. Die Parkuhr muss dafür nicht bedient werden. Längeres Abstellen des Fahrzeugs gilt weiterhin als Parken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erlaubt sind Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
  • Die Grundlage ist § 13 Absatz 4 StVO.
  • Wer das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt.
  • Andere Halteverbote gelten auch an Parkuhren weiter.

Was die Straßenverkehrs-Ordnung an der Parkuhr erlaubt

Grundsätzlich darf an einer Parkuhr nur gehalten werden, solange die Uhr läuft. So steht es in § 13 Absatz 1 StVO. Eine Parkuhr misst die bezahlte Zeit und zählt sie herunter. Steht der Zeiger auf null, ist die Zeit abgelaufen.

Absatz 4 nennt zwei Ausnahmen. Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden beim Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen. Das gilt für Parkuhren ebenso wie für Parkscheinautomaten und Parkscheiben.

Wer also kurz jemanden aussteigen lässt oder Einkäufe einlädt, spart sich die Münze. Ein Bußgeld droht dafür nicht, sofern kein anderes Verbot im Weg steht.

Halten und Parken: Der Unterschied in der StVO

Die Grenze zwischen Halten und Parken zieht § 12 Absatz 2 StVO. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Alles darunter zählt als Halten.

Für Kurzstopps an der Parkuhr ist das wichtig. Wer im Auto sitzen bleibt und zwei Minuten wartet, hält nur. Wer aussteigt und in einem Laden verschwindet, parkt. Dann greift die Gebührenpflicht.

Situation Einordnung Parkuhr nötig?
Beifahrer steigt aus, Fahrer bleibt sitzen Halten Nein
Kofferraum wird schnell ausgeladen Halten zum Entladen Nein
Fahrer geht kurz zum Bäcker Parken Ja
Fahrer wartet zehn Minuten im Auto Parken Ja

Ein- und Aussteigen an der abgelaufenen Parkuhr

Das Ein- und Aussteigen ist der klarste Fall. Fahrgäste dürfen an der Parkuhr aussteigen, auch wenn die Uhr auf null steht oder gar nichts anzeigt. Der Fahrer darf dafür anhalten.

Typische Beispiele sind Kinder vor der Schule, Fahrgäste am Bahnhof oder Gehbehinderte vor der Arztpraxis. Der Fahrer bleibt dabei am Steuer. Steigt auch er aus und geht weg, gilt der Vorgang als Parken.

Be- und Entladen: Was dazugehört

Auch das Be- und Entladen ist an der Parkuhr ohne Gebühr möglich. Gemeint ist der eigentliche Ladevorgang. Ein Umzugshelfer trägt Kartons aus dem Haus, ein Handwerker holt Werkzeug, ein Kunde lädt einen gekauften Schrank ein.

Der Ladevorgang muss zügig laufen. Wer zwischendurch einen Kaffee trinkt oder Besorgungen erledigt, nutzt die Ausnahme nicht mehr. Das Fahrzeug steht dann zum Parken und nicht mehr zum Laden dort.

Kurzantwort: Be- und Entladen zählt an der Parkuhr als Halten. Es muss zügig geschehen und darf nicht in eine Pause übergehen. Sonst beginnt das gebührenpflichtige Parken.

Wann die Ausnahme nicht hilft

Die Ausnahme hebt nur die Pflicht zur Bedienung der Parkuhr auf. Andere Regeln bleiben bestehen. § 12 Absatz 1 StVO verbietet das Halten an engen und unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Bahnübergängen und in Feuerwehrzufahrten.

Auch Halteverbotsschilder gehen vor. Steht eine Parkuhr in einem eingeschränkten Haltverbot, gilt das Verbot. Wer dort zum Beladen anhält, riskiert ein Verwarnungsgeld. Ein kurzer Blick auf die Beschilderung lohnt sich daher immer.

Wer unsicher fährt oder ein Auto neu kennenlernt, kann sich Grundlagen im Straßenverkehr anlesen. Zum Beispiel erklärt der Beitrag zum Thema Querverkehr, wie Verkehrsbegriffe im Alltag gemeint sind.

Defekte Parkuhr oder Parkscheinautomat: Was dann gilt

Läuft die Parkuhr nicht, weil sie kaputt ist, gilt eine andere Regel. Nach § 13 Absatz 1 StVO darf dann bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Dazu muss die Parkscheibe im Fahrzeug liegen.

Wer keine Parkscheibe hat, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Parkscheibe liegt in vielen Autos im Handschuhfach. Sie kostet wenig und erspart Ärger bei defekten Geräten.

Digitale Zahlung und Handyparken

Viele Städte lassen die Parkgebühr per Handy bezahlen. § 13 Absatz 3 StVO sagt dazu, dass Parkuhren und Automaten nicht bedient werden müssen, wenn Gebühr und Überwachung elektronisch gesichert sind. Das gilt aber nicht, wenn das elektronische Gerät nicht funktioniert.

Wer per App bezahlt, sollte die Buchung starten, bevor er sich vom Fahrzeug entfernt. Für Halten zum Ein- oder Aussteigen genügt weiterhin der kurze Stopp ohne Buchung. Bei Fragen zu Führerschein und Fahrerlaubnis hilft der Beitrag Kombi-Führerschein weiter.

Sonderfälle: Elektroautos und Carsharing

Nach § 13 Absatz 5 StVO können Elektrofahrzeuge und Carsharingfahrzeuge von der Bedienpflicht befreit sein. Voraussetzung ist ein bevorrechtigendes Zusatzzeichen vor Ort. Ohne dieses Zeichen gilt die normale Regel.

Die Städte entscheiden selbst, ob sie solche Zusatzzeichen aufstellen. Wer sich darauf verlässt, sollte das Schild genau lesen. Manche Regelungen gelten nur für Fahrzeuge mit besonderer Kennzeichnung.

Häufige Fehler an der Parkuhr

  • Aussteigen und weggehen, obwohl die Uhr nicht läuft.
  • Beim Beladen noch schnell Besorgungen erledigen.
  • Das Halteverbotsschild neben der Parkuhr übersehen.
  • Auf eine defekte Uhr vertrauen und ohne Parkscheibe stehen bleiben.

Wer sich an die drei Minuten und den Zweck des Halts hält, bleibt auf der sicheren Seite. Bei Streit mit dem Ordnungsamt hilft ein Blick in den Gesetzestext, der öffentlich einsehbar ist.

Fazit

Eine nicht laufende Parkuhr erlaubt Halten zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Die Parkuhr muss dafür nicht bedient werden. Sobald der Fahrer das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten steht, beginnt das Parken. Dann zählt wieder die Uhr. Verbote wie Halteverbote, Feuerwehrzufahrten oder enge Stellen gelten immer.

FAQ – Häufige Fragen

Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?

Zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Das steht in § 13 Absatz 4 StVO.

Wie lange darf ich an einer Parkuhr halten, ohne zu zahlen?

Halten wird bis zu drei Minuten gezählt. Wer aussteigt und weggeht, parkt schon früher und muss zahlen.

Zählt Aussteigen lassen als Parken?

Nein. Bleibt der Fahrer am Steuer und steigt nur ein Fahrgast aus, ist das Halten.

Darf ich an der Parkuhr Einkäufe einladen?

Ja, wenn der Ladevorgang zügig abläuft. Pausen oder weitere Besorgungen gehören nicht mehr dazu.

Was gilt, wenn die Parkuhr kaputt ist?

Dann darf bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Auto liegen.

Gilt die Ausnahme auch im Halteverbot?

Nein. Ein Halteverbot bleibt bestehen. Die Ausnahme betrifft nur die Bedienpflicht der Parkuhr.

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Parken ist, wer das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Alles andere ist Halten.

Muss ich beim Handyparken auch zahlen, wenn ich nur kurz halte?

Nein. Für Ein- oder Aussteigen und Be- oder Entladen entfällt die Zahlungspflicht auch hier.

Wie funktioniert eine Parkuhr?

Sie zeigt die verbleibende Parkzeit an. Nach dem Einwurf von Münzen zählt sie herunter.

Was droht bei einem Verstoß?

In der Regel ein Verwarnungsgeld durch das Ordnungsamt. Die Höhe legt der Bußgeldkatalog fest.

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Quellen

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