Ohne Führerschein fahren – Strafe, Versicherung, Folgen

Kurz gesagt: Zwei völlig verschiedene Fälle. Wer den Führerschein nur vergessen hat, zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld. Wer keine Fahrerlaubnis besitzt oder sie entzogen bekam, begeht eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz — bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, dazu Eintrag im Führungszeugnis und Probleme mit der Versicherung.

Dieser Text ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Der wichtige Unterschied

Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, der Führerschein nur das Dokument, das sie nachweist. Wer die Fahrerlaubnis hat, aber das Kärtchen zuhause vergessen hat, verstößt lediglich gegen die Mitführpflicht. Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit zehn Euro Verwarnungsgeld.

Wer dagegen nie eine Fahrerlaubnis erworben hat, sie entzogen bekam oder ein Fahrverbot missachtet, fährt ohne Berechtigung. Das ist eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Die Folgen unterscheiden sich grundlegend.

Im Alltag werden beide Begriffe durcheinandergeworfen. Vor Gericht zählt allein die Unterscheidung. Wer nur das Dokument vergessen hat, sollte es umgehend nachweisen können.

Die Strafe nach § 21 StVG

Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht. Bei Ersttätern und einfachen Fällen endet das Verfahren üblicherweise mit einer Geldstrafe in Tagessätzen. Deren Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen.

Wiederholungsfälle werden deutlich härter geahndet, weil sich daraus eine fortgesetzte Missachtung ablesen lässt. Freiheitsstrafen ohne Bewährung kommen dann vor. Auch die Zahl der Tagessätze steigt erheblich.

Eine Geldstrafe ab neunzig Tagessätzen erscheint im Führungszeugnis. Das kann berufliche Folgen haben, insbesondere in Berufen mit Zuverlässigkeitsprüfung. Diese Wirkung wird häufig unterschätzt.

Wer sich sonst noch strafbar macht

Auch der Halter des Fahrzeugs macht sich strafbar, wenn er zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt. Der Strafrahmen ist derselbe. Es genügt, dass er es hätte wissen müssen.

Wer sein Auto verleiht, sollte sich deshalb den Führerschein zeigen lassen. Das gilt besonders bei Bekannten, deren Fahrerlaubnisstatus unklar ist. Die Ausrede, man habe nichts gewusst, trägt vor Gericht selten.

Bei Fahrschulfahrten, Führerscheinstufen und ausländischen Fahrerlaubnissen gibt es zahlreiche Sonderfälle. Wer unsicher ist, sollte vorher klären statt hinterher zu erklären. Die Fahrerlaubnisbehörde gibt Auskunft.

Das Fahrzeug kann eingezogen werden

Das Gericht kann anordnen, dass das Fahrzeug eingezogen wird, wenn der Fahrer Eigentümer ist. In der Praxis geschieht das vor allem bei Wiederholungstätern. Das Fahrzeug wird dann verwertet.

Gehört das Fahrzeug einer anderen Person, ist die Einziehung nur eingeschränkt möglich. Der Halter kann es aber verlieren, wenn er die Fahrt bewusst ermöglicht hat. Auch das ist eine gerichtliche Entscheidung.

Zusätzlich wird das Fahrzeug bei einer Kontrolle sofort stillgelegt, weil der Fahrer es nicht weiterfahren darf. Wer keine berechtigte Person erreicht, muss es stehen lassen oder abschleppen lassen. Die Kosten trägt der Halter.

Die Versicherung

Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden Dritter auch dann, weil sie dem Schutz der Geschädigten dient. Sie nimmt anschließend jedoch Regress beim Versicherungsnehmer, begrenzt auf 5.000 Euro. Bei mehreren Obliegenheitsverletzungen kann sich dieser Betrag erhöhen.

Die Kaskoversicherung ist dagegen leistungsfrei, weil das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine grobe Obliegenheitsverletzung darstellt. Der eigene Schaden bleibt damit vollständig am Fahrer hängen. Bei einem Totalschaden ist das existenzbedrohend.

Kommen Personen zu Schaden, können die Beträge in die Hunderttausende gehen. Der Regress ist zwar gedeckelt, Schmerzensgeldansprüche gegen den Fahrer persönlich sind es nicht. Auch Sozialversicherungsträger können Rückgriff nehmen.

Die Sperrfrist

Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, muss zusätzlich mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung rechnen. Sie beträgt mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre dauern. Erst nach Ablauf darf ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen, bevor sie eine Fahrerlaubnis erteilt. Diese ist aufwendig und kostenpflichtig. Ohne bestandene Untersuchung gibt es keine Fahrerlaubnis.

Für junge Menschen ohne bisherige Fahrerlaubnis bedeutet das oft eine Verzögerung um Jahre. Die Tat wirkt damit weit über die Strafe hinaus. Das ist der eigentlich teure Teil.

Sonderfall ausländische Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten gelten in Deutschland grundsätzlich weiter. Bei Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten gilt nach der Wohnsitznahme in Deutschland meist eine Frist von sechs Monaten, danach ist eine Umschreibung erforderlich. Wer diese Frist verstreichen lässt, fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.

Ob eine Umschreibung mit oder ohne Prüfung möglich ist, hängt vom Herkunftsstaat ab. Es gibt Listenstaaten mit vereinfachtem Verfahren. Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt dazu Auskunft.

Wer im Ausland eine Fahrerlaubnis erwirbt, obwohl in Deutschland eine Sperrfrist läuft, darf damit in Deutschland nicht fahren. Solche Fälle werden regelmäßig verfolgt. Die Behörden tauschen Daten aus.

Was bei einer Kontrolle passiert

Die Polizei prüft den Status über das zentrale Fahrerlaubnisregister und erkennt eine fehlende Fahrerlaubnis unmittelbar. Die Fahrt endet an Ort und Stelle. Eine Anzeige wird gefertigt.

Wer den Führerschein nur vergessen hat, kann ihn in der Regel nachreichen, meist genügt die Vorlage bei einer Dienststelle. Das Verwarnungsgeld bleibt bestehen. Weitere Folgen entstehen nicht.

Aussagen zur Sache sind freiwillig. Bei einem Strafvorwurf ist es sinnvoll, zunächst nichts zu sagen und anwaltlichen Rat einzuholen. Die Personalien müssen dagegen angegeben werden.

E-Scooter, Mofa und Landwirtschaft

Auch für E-Scooter und Mofas ist eine Fahrerlaubnis erforderlich, sofern man nicht vor einem bestimmten Stichtag geboren wurde oder eine Prüfbescheinigung besitzt. Wer ohne diese Berechtigung fährt, begeht dieselbe Straftat wie mit dem Auto. Das wird regelmäßig unterschätzt, weil die Fahrzeuge frei mietbar sind.

Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gelten eigene Klassen mit teils niedrigeren Altersgrenzen. Wer die falsche Klasse hat, fährt trotzdem ohne Fahrerlaubnis. Die Zuordnung hängt an Bauart und Höchstgeschwindigkeit.

Für Fahrräder mit Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde ist dagegen keine Fahrerlaubnis nötig. Schnellere Pedelecs gelten rechtlich als Kleinkrafträder und brauchen mindestens die Klasse AM. Der Unterschied liegt allein in der Unterstützungsgrenze.

Häufige Fragen

Was kostet ein vergessener Führerschein?

Zehn Euro Verwarnungsgeld.

Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat?

Ja, nach § 21 Straßenverkehrsgesetz.

Wie hoch ist die Strafe?

Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Macht sich auch der Halter strafbar?

Ja, wenn er die Fahrt zulässt.

Zahlt die Versicherung?

Die Haftpflicht zahlt Dritten, nimmt aber Regress.

Zahlt die Kasko?

Nein.

Kann das Auto eingezogen werden?

Ja, besonders bei Wiederholungstätern.

Wie lange ist die Sperrfrist?

Mindestens sechs Monate.

Braucht man für E-Scooter eine Fahrerlaubnis?

Ja, mindestens eine Prüfbescheinigung.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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