Inkasso nicht bezahlt – welche Folgen wirklich drohen

Kurz gesagt: Ein Inkassobüro selbst kann nicht vollstrecken — es kann nur mahnen und Druck ausüben. Wird nicht gezahlt, folgt der gerichtliche Mahnbescheid, dann der Vollstreckungsbescheid und schließlich die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Ein Titel wirkt 30 Jahre. Ist die Forderung unberechtigt, hilft ein rechtzeitiger Widerspruch.

Dieser Text ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was ein Inkassounternehmen darf

Inkassodienstleister sind registrierte Unternehmen, die Forderungen für Gläubiger eintreiben oder sie aufgekauft haben. Sie dürfen mahnen, anrufen, schreiben und Ratenzahlungen anbieten. Hoheitliche Befugnisse haben sie nicht.

Sie dürfen weder Konten pfänden noch Wohnungen betreten noch Gegenstände mitnehmen. Wer das androht, überschreitet seine Befugnisse. Solche Schreiben sollten dokumentiert und der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Auch die Höhe der Inkassokosten ist gesetzlich begrenzt und orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei einfachen Fällen und geringen Forderungen gelten seit 2021 niedrigere Sätze. Überhöhte Kosten müssen nicht gezahlt werden.

Der erste Schritt: prüfen

Vor jeder Zahlung sollte geprüft werden, ob die Forderung überhaupt besteht. Ein erheblicher Teil der Inkassoschreiben betrifft strittige, verjährte oder gar nicht existierende Forderungen. Das Schreiben allein beweist nichts.

Zu klären ist, welcher Vertrag zugrunde liegt, wann er geschlossen wurde und ob Leistungen erbracht wurden. Das Inkassounternehmen muss diese Angaben auf Verlangen machen. Diese Auskunftspflicht ist gesetzlich geregelt.

Bei Zweifeln hilft die Verbraucherzentrale, die Musterbriefe bereitstellt und Inkassoschreiben einordnet. Auch eine Rechtsberatung kann sinnvoll sein. Beides ist günstiger als eine unberechtigte Zahlung.

Die Verjährung

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Forderung aus 2022 verjährt damit Ende 2025. Danach kann die Zahlung verweigert werden.

Verjährung tritt nicht automatisch ein, sondern muss ausdrücklich geltend gemacht werden. Wer trotzdem zahlt oder die Forderung anerkennt, beginnt die Frist neu. Auch eine Ratenzahlungsvereinbarung wirkt als Anerkenntnis.

Ein gerichtlicher Titel verlängert die Frist auf dreißig Jahre. Deshalb ist der Zeitpunkt vor dem Titel entscheidend. Danach lässt sich die Verjährung praktisch nicht mehr einwenden.

Der gerichtliche Mahnbescheid

Zahlt der Schuldner nicht, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen. Er kommt in einem gelben Umschlag mit Zustellungsurkunde. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Widerspruch.

Der Widerspruch ist einfach: Das beiliegende Formular ankreuzen, unterschreiben und zurücksenden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Danach muss der Gläubiger entscheiden, ob er klagt.

Wichtig ist die Frist. Wird sie versäumt, folgt der Vollstreckungsbescheid, und die Lage verschlechtert sich erheblich. Der Mahnbescheid selbst prüft die Forderung inhaltlich nicht.

Der Vollstreckungsbescheid

Nach Fristablauf beantragt der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid, der ein vollstreckbarer Titel ist. Gegen ihn ist innerhalb von zwei Wochen der Einspruch möglich. Danach ist er rechtskräftig.

Mit dem Titel kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen und Konten oder Arbeitseinkommen pfänden lassen. Der Titel gilt dreißig Jahre und kann immer wieder eingesetzt werden. Zinsen laufen weiter.

Auch nach dem Titel bleiben Ratenzahlungsvereinbarungen möglich. Sie sind meist die praktischste Lösung. Wichtig ist, sie schriftlich zu vereinbaren und einzuhalten.

Die Zwangsvollstreckung

Der Gerichtsvollzieher fordert zunächst zur Zahlung auf und kann anschließend Gegenstände pfänden. In der Praxis ist die Sachpfändung selten erfolgreich, weil unpfändbare Gegenstände geschützt sind. Wichtiger sind Konto- und Lohnpfändung.

Bei der Lohnpfändung bleibt ein Freibetrag geschützt, der sich nach Einkommen und Unterhaltspflichten richtet. Der Arbeitgeber wird dabei einbezogen und erfährt von der Pfändung. Das ist für viele Betroffene der unangenehmste Teil.

Ein Pfändungsschutzkonto schützt den Grundfreibetrag automatisch. Jedes Girokonto kann auf Antrag in ein solches Konto umgewandelt werden. Der Antrag ist kostenfrei und die Bank muss ihn umsetzen.

Die Vermögensauskunft

Bleibt die Vollstreckung erfolglos, kann der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft verlangen, früher Offenbarungseid genannt. Der Schuldner muss dabei sein gesamtes Vermögen offenlegen. Die Angaben werden in ein öffentliches Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Der Eintrag bleibt drei Jahre bestehen und ist für Gläubiger und Auskunfteien einsehbar. Er erschwert Kredite, Mietverträge und Verträge mit Ratenzahlung erheblich. Nach Zahlung kann eine Löschung beantragt werden.

Wer der Ladung nicht folgt, riskiert einen Haftbefehl zur Erzwingung der Auskunft. Es handelt sich nicht um Strafhaft, sondern um Beugehaft. Sie endet mit der Abgabe der Auskunft.

Wenn die Schulden zu groß werden

Bei mehreren Gläubigern und dauerhaft nicht tragbaren Schulden ist die Schuldnerberatung der richtige Weg. Anerkannte Stellen beraten kostenfrei und verhandeln mit Gläubigern. Wartezeiten von mehreren Wochen sind üblich.

Führt eine außergerichtliche Einigung nicht zum Ziel, kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren infrage. Es dauert seit der Reform drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Voraussetzung ist ein gescheiterter Einigungsversuch.

Von gewerblichen Anbietern, die schnelle Entschuldung gegen Vorkasse versprechen, ist abzuraten. Seriöse Beratung ist bei anerkannten Stellen kostenfrei. Die Adressen führen die Verbraucherzentralen.

Der Eintrag bei Auskunfteien

Inkassounternehmen melden offene Forderungen an Auskunfteien, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Forderung muss fällig, unbestritten und mehrfach gemahnt sein, und der Schuldner muss auf die bevorstehende Meldung hingewiesen worden sein. Wird gegen die Forderung Widerspruch eingelegt, darf sie nicht gemeldet werden. Genau deshalb lohnt ein schriftlicher Widerspruch bei strittigen Forderungen.

Ein Negativeintrag verschlechtert den Bonitätswert und erschwert Kredite, Mobilfunkverträge, Ratenkäufe und Mietverträge. Nach Ausgleich der Forderung muss der Eintrag auf Erledigung gesetzt und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Seit einer Änderung der Praxis werden ausgeglichene Forderungen deutlich früher entfernt als früher.

Jede Person hat einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenfreie Selbstauskunft über die gespeicherten Daten. Fehlerhafte Einträge lassen sich beanstanden und müssen geprüft werden. Diese Kontrolle lohnt sich vor jeder größeren Vertragsunterschrift.

Häufige Fragen

Darf ein Inkassobüro pfänden?

Nein, nur nach einem gerichtlichen Titel.

Was tun bei einem Mahnbescheid?

Innerhalb von zwei Wochen widersprechen.

Wann verjähren Forderungen?

Regulär nach drei Jahren.

Wie lange gilt ein Titel?

Dreißig Jahre.

Was ist ein P-Konto?

Ein Konto mit automatischem Pfändungsschutz.

Was ist die Vermögensauskunft?

Die Offenlegung des gesamten Vermögens.

Sind Inkassokosten unbegrenzt?

Nein, sie sind gesetzlich gedeckelt.

Wo bekommt man Hilfe?

Bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen.

Landet Inkasso automatisch in der Auskunftei?

Nein, nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht bei Widerspruch.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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