Was bedeutet AG? Aktiengesellschaft einfach erklärt

Kurzantwort: AG ist die Abkürzung für „Aktiengesellschaft“, eine Unternehmensform, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Das Recht dazu regelt in Deutschland das Aktiengesetz (AktG). Eine AG braucht mindestens 50.000 Euro Grundkapital und haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Aktionäre.

Volkswagen AG, Deutsche Bank AG, Adidas AG: Die Buchstaben AG stehen hinter unzähligen Firmennamen, ohne dass dahinter immer eine Börsennotierung steckt. Viele Menschen kennen das Kürzel nur aus Nachrichten über die Börse, dabei sagt es zunächst nur etwas über die Rechtsform eines Unternehmens aus, nicht über seine Größe oder seinen Bekanntheitsgrad.

Dieser Artikel erklärt, was eine Aktiengesellschaft rechtlich ausmacht, wie sie organisiert ist, woher die Rechtsform historisch stammt und worin sie sich von einer GmbH unterscheidet.

Was eine Aktiengesellschaft ausmacht

Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sie ist eine eigene juristische Person: Rechte und Pflichten trägt die AG als Unternehmen, nicht der einzelne Aktionär. Geregelt ist das im Aktiengesetz, das am 6. September 1965 erlassen wurde und seither immer wieder an neue wirtschaftliche und europarechtliche Vorgaben angepasst wurde.

Das Grundkapital einer AG muss laut § 7 AktG mindestens 50.000 Euro betragen. Es wird entweder in Nennbetragsaktien, die auf mindestens 1 Euro lauten müssen, oder in Stückaktien zerlegt (§ 8 AktG). Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nach § 1 Absatz 1 AktG grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen – die Aktionäre riskieren im Regelfall nur den Wert ihrer Aktien, nicht ihr Privatvermögen.

Die Idee, Kapital vieler Geldgeber in handelbare Anteile aufzuteilen, ist deutlich älter als das deutsche Aktiengesetz. Als eine der ersten Gesellschaften, die Aktien im modernen Sinn ausgab, gilt die niederländische Vereinigte Ostindien-Kompanie, gegründet 1602. In Deutschland entwickelte sich die Aktiengesellschaft im 19. Jahrhundert zur festen Rechtsform, vor allem für kapitalintensive Vorhaben wie den Eisenbahnbau, für die einzelne Kaufleute allein nicht genug Kapital aufbringen konnten.

Die Organe einer AG

Eine Aktiengesellschaft hat drei Organe. Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre, sie wählt den Aufsichtsrat und entscheidet über zentrale Fragen wie die Verwendung des Jahresgewinns. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und bestellt dessen Mitglieder. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte in eigener Verantwortung und vertritt die Gesellschaft nach außen gegenüber Kunden, Behörden und Geschäftspartnern. Diese Dreiteilung soll verhindern, dass eine einzelne Person oder Gruppe unkontrolliert über das Unternehmen bestimmt. Für Außenstehende ist diese Struktur ein Grund, warum eine AG gerade für größere, kapitalintensive Vorhaben als vertrauenswürdiger gilt als eine Gesellschaft ohne vergleichbare Kontrollmechanismen.

Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig und muss regelmäßig über den Geschäftsverlauf, die Planung und die wirtschaftliche Lage berichten. Bei größeren Aktiengesellschaften sitzen im Aufsichtsrat zudem Arbeitnehmervertreter, deren Anteil sich nach der Zahl der Beschäftigten richtet – ein Grundprinzip der deutschen Mitbestimmung, das es in dieser Form in vielen anderen Ländern nicht gibt.

Unterschied zur GmbH

Die GmbH ist die häufigere Alternative zur AG. Für sie reicht ein Stammkapital von 25.000 Euro, die Anteile heißen Geschäftsanteile statt Aktien und sind nicht frei handelbar wie an der Börse. Eine AG kann, muss aber nicht an der Börse notiert sein: 2017 waren laut Wikipedia 407 Aktiengesellschaften im regulierten Markt der Deutschen Börse gelistet, die meisten der insgesamt mehreren Tausend deutschen AGs sind das nicht. Für größere Unternehmen mit vielen Kapitalgebern oder Börsenplänen bietet die AG dennoch Vorteile, etwa die leichtere Übertragbarkeit von Aktien.

Für kleinere und mittlere Unternehmen ist die GmbH meist die einfachere Wahl, weil die Gründung mit weniger formalen Pflichten verbunden ist und keine drei getrennten Organe wie bei der AG vorgeschrieben sind. Die AG lohnt sich dagegen vor allem dann, wenn ein Unternehmen langfristig Kapital von vielen verschiedenen Investoren einsammeln möchte, etwa um zu wachsen oder größere Investitionen zu finanzieren, ohne dafür einen einzelnen Kredit aufzunehmen.

Wie eine AG gegründet wird

Am Anfang steht die Feststellung der Satzung durch einen oder mehrere Gründer, die notariell beurkundet werden muss. Danach übernehmen die Gründer die Aktien, bestellen den ersten Aufsichtsrat und lassen die Gesellschaft ins Handelsregister eintragen. Erst mit dieser Eintragung entsteht die AG rechtlich als juristische Person – vorher haften die Gründer für Verbindlichkeiten der sogenannten Vor-Gesellschaft noch persönlich. Wegen dieser formalen Schritte und der notwendigen notariellen Beurkundung dauert die Gründung einer AG in der Praxis meist länger und kostet mehr als die Gründung einer GmbH.

Nach der Gründung ist eine AG zudem zu deutlich umfangreicheren Offenlegungs- und Berichtspflichten verpflichtet als die meisten anderen Rechtsformen. Größere Aktiengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen und regelmäßig über ihre wirtschaftliche Lage berichten, damit Aktionäre und die Öffentlichkeit nachvollziehen können, wie es um das Unternehmen steht. Diese Transparenzpflichten sind der Preis dafür, dass eine AG grundsätzlich Kapital von einer breiten, oft anonymen Zahl an Investoren einsammeln kann.

Häufige Fragen

Wie viel Grundkapital braucht eine AG?

Mindestens 50.000 Euro laut § 7 Aktiengesetz.

Haften Aktionäre mit ihrem Privatvermögen?

Nein, grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen der AG für Verbindlichkeiten.

Muss eine AG an der Börse notiert sein?

Nein. Auch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften sind möglich, an der Börse gehandelt wird nur ein Teil aller deutschen AGs.

Was ist der Unterschied zwischen AG und GmbH?

Bei der GmbH reichen 25.000 Euro Stammkapital, die Anteile heißen Geschäftsanteile und sind nicht frei handelbar wie Aktien.

Wer kontrolliert den Vorstand einer AG?

Der Aufsichtsrat, der von der Hauptversammlung gewählt wird.

Wo ist das Recht der AG geregelt?

Im Aktiengesetz (AktG) von 1965.

Quellen

Geschrieben von Clara, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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