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Kurz gesagt: Die Antwort hängt vom Glauben ab. Christentum und Judentum gehen davon aus, dass die Art der Bestattung für das Schicksal der Seele ohne Bedeutung ist — die katholische Kirche erlaubt die Feuerbestattung seit 1963. Der Islam und das orthodoxe Judentum lehnen sie dennoch ab. Im Hinduismus ist sie der Regelfall und gilt als Befreiung der Seele.
Worum es bei der Frage geht
Hinter der Frage steht meist eine sehr konkrete Sorge: Schadet die Feuerbestattung dem Verstorbenen auf irgendeine Weise? Sie wird häufig in Familien gestellt, in denen unterschiedliche Vorstellungen aufeinandertreffen. Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.
Was mit dem Körper geschieht, ist naturwissenschaftlich beschreibbar: Bei etwa 850 Grad verbrennen organische Bestandteile, zurück bleiben mineralische Reste, die zu Asche gemahlen werden. Über eine Seele sagt das nichts aus. Die Frage nach ihr ist keine naturwissenschaftliche.
Antworten geben Religionen und Weltanschauungen, und sie tun das unterschiedlich. Wer eine Entscheidung treffen muss, orientiert sich sinnvollerweise an der eigenen Überzeugung und an dem, was der Verstorbene gewollt hätte. Beides steht rechtlich im Vordergrund.
Die katholische Position
Die katholische Kirche verbot die Feuerbestattung über lange Zeit, weil sie im 19. Jahrhundert als Bekenntnis gegen den Auferstehungsglauben verstanden wurde. 1963 wurde das Verbot aufgehoben. Seither ist die Feuerbestattung erlaubt, sofern sie nicht als Ablehnung des Glaubens gemeint ist.
Kirchliche Verlautbarungen betonen, dass Gottes Macht nicht davon abhängt, in welchem Zustand die sterblichen Überreste sind. Auch bei Erdbestattung zerfällt der Körper vollständig. Für die Seele macht das theologisch keinen Unterschied.
Vorgeschrieben bleibt die Beisetzung der Asche an einem geweihten oder dafür bestimmten Ort. Das Aufbewahren zu Hause und das Verstreuen werden abgelehnt, weil der Gemeinschaftsbezug des Gedenkens verloren ginge. Diese Haltung wurde 2016 ausdrücklich bekräftigt.
Die evangelische Sicht
Die evangelischen Kirchen haben die Feuerbestattung nie verboten und stellen die Wahl frei. Auch hier gilt, dass die Auferstehung nicht von der Unversehrtheit des Leichnams abhängt. Entscheidend ist die Zusage Gottes, nicht die Form der Bestattung.
Aussegnung und Trauerfeier sind bei beiden Formen üblich. Sie können vor der Einäscherung oder vor der Urnenbeisetzung stattfinden. Die Gemeinden richten sich nach den Wünschen der Angehörigen.
Kritisch gesehen werden anonyme Bestattungen, weil ein Ort zum Trauern fehlt. Das ist allerdings ein seelsorgerliches, kein dogmatisches Argument. Es richtet sich an die Hinterbliebenen.
Islam und Judentum
Im Islam ist die Erdbestattung verbindlich, und zwar möglichst rasch nach dem Tod, im Tuch und mit dem Gesicht nach Mekka. Die Feuerbestattung wird abgelehnt, weil der Körper als anvertrautes Gut gilt und seine Unversehrtheit gewahrt bleiben soll. In Deutschland ermöglichen viele Friedhöfe inzwischen entsprechende Grabfelder.
Auch das Judentum kennt traditionell nur die Erdbestattung, mit ähnlicher Begründung und unter Verweis auf die Rückkehr zur Erde. Das orthodoxe Judentum lehnt die Feuerbestattung ab, im Reformjudentum wird sie teilweise zugelassen. Die Praxis unterscheidet sich zwischen den Gemeinden.
In beiden Traditionen richtet sich die Ablehnung gegen die Handlung am Körper, nicht gegen ein angenommenes Schicksal der Seele. Die Seele gilt als von Gott bewahrt. Das ist ein wichtiger Unterschied in der Begründung.
Hinduismus und Buddhismus
Im Hinduismus ist die Feuerbestattung die Regel und hat einen positiven Sinn: Das Feuer löst die Verbindung zwischen Seele und Körper und ermöglicht der Seele den Weg zur nächsten Existenz. Der Scheiterhaufen wird traditionell vom ältesten Sohn entzündet. Die Asche wird bevorzugt einem heiligen Fluss übergeben.
Auch im Buddhismus ist die Einäscherung weit verbreitet, nicht zuletzt, weil der historische Buddha selbst verbrannt wurde. Der Körper gilt als vergänglich und ohne bleibende Bedeutung. Die Praxis unterscheidet sich zwischen den Regionen.
In beiden Traditionen begleiten Rituale den Übergang über mehrere Tage. Sie richten sich an die Hinterbliebenen ebenso wie an den Verstorbenen. Der Zeitpunkt und die Abläufe sind genau geregelt.
Ohne religiöse Bindung
Wer nicht an eine Seele glaubt, betrachtet die Frage anders: Mit dem Tod enden die Vorgänge, die eine Person ausmachen, und was mit dem Körper geschieht, betrifft nur noch die Hinterbliebenen. Aus dieser Sicht ist die Bestattungsform eine Frage von Kosten, Aufwand, Ökologie und Erinnerungskultur. Auch das ist eine ernst zu nehmende Position.
Humanistische Verbände bieten Trauerfeiern ohne religiösen Bezug an. Sie stellen das Leben des Verstorbenen in den Mittelpunkt. Solche Angebote werden zunehmend nachgefragt.
In Deutschland wird inzwischen die Mehrheit der Verstorbenen eingeäschert. Ausschlaggebend sind meist Kosten und Pflegeaufwand des Grabes. Weltanschauliche Gründe stehen seltener im Vordergrund.
Was rechtlich gilt
In Deutschland besteht Bestattungspflicht und, mit Ausnahmen in Bremen, Friedhofszwang: Die Asche muss auf einem Friedhof oder an einem zugelassenen Ort beigesetzt werden. Das Mitnehmen der Urne nach Hause ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Regelungen sind Ländersache.
Der Wille des Verstorbenen ist maßgeblich, wenn er dokumentiert ist. Eine Bestattungsverfügung schafft Klarheit und entlastet die Angehörigen. Sie kann formlos verfasst und beim Bestatter oder zu Hause hinterlegt werden.
Fehlt eine Verfügung, entscheiden die nächsten Angehörigen in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge. Das führt in Familien mit unterschiedlichen Überzeugungen regelmäßig zu Konflikten. Eine schriftliche Regelung zu Lebzeiten verhindert das.
Wie eine Einäscherung abläuft
Die Einäscherung findet in einem Krematorium statt, in Deutschland erst nach einer zweiten Leichenschau, die von einem Amtsarzt oder einer beauftragten Ärztin durchgeführt wird. Sie soll ausschließen, dass eine nicht natürliche Todesursache übersehen wurde. Diese zusätzliche Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Sarg wird geschlossen in den Ofen eingebracht, jede Einäscherung erfolgt einzeln und wird über einen feuerfesten Stein eindeutig zugeordnet. Der Vorgang dauert rund anderthalb Stunden. Die verbliebenen mineralischen Reste werden anschließend zu Asche vermahlen und in eine Urne gefüllt.
Die Urne trägt eine Kennzeichnung mit Namen, Daten und der Nummer der Einäscherung. Angehörige können in vielen Krematorien bei der Einbringung anwesend sein. Auch eine Trauerfeier vor Ort ist meist möglich.
Häufige Fragen
Schadet Feuerbestattung der Seele?
Nach christlicher und jüdischer Lehre nicht.
Seit wann erlaubt die katholische Kirche sie?
Seit 1963.
Darf die Urne zu Hause stehen?
In Deutschland grundsätzlich nicht.
Was sagt der Islam?
Er verlangt die Erdbestattung.
Wie hält es das Judentum?
Orthodox ablehnend, im Reformjudentum teilweise erlaubt.
Warum wird im Hinduismus verbrannt?
Das Feuer löst die Seele vom Körper.
Was gilt ohne Religion?
Die Frage betrifft dann nur die Hinterbliebenen.
Wie legt man den eigenen Wunsch fest?
Mit einer Bestattungsverfügung.
Wie läuft eine Einäscherung ab?
Einzeln, nach einer zweiten Leichenschau, in rund anderthalb Stunden.
Quellen
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Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






