Trauerbeflaggung – wer sie anordnet und wie man es erfährt

Kurz gesagt: Trauerbeflaggung wird angeordnet, nicht spontan gesetzt. Für Bundesbehörden entscheidet das Bundesministerium des Innern, für Landesbehörden die jeweilige Landesregierung. Anlässe sind unter anderem der Volkstrauertag, der Tod von Amtsträgern, Staatstrauer nach Katastrophen und Anschlägen. Die jeweils gültige Anordnung steht auf der Seite des Innenministeriums.

Wer anordnet

Grundlage für den Bund ist ein Erlass über die Beschaffenheit und das Zeigen der Bundesflagge, der Anlässe und Verfahren regelt. Das Bundesministerium des Innern gibt die Anordnung heraus, die für alle Dienstgebäude des Bundes gilt. Sie wird auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Für Landes- und Kommunalbehörden gelten eigene Beflaggungserlasse der Länder. Häufig schließen sich die Länder einer Bundesanordnung an, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Deshalb kann es regionale Unterschiede geben.

Private Personen und Unternehmen sind frei in ihrer Entscheidung. Sie dürfen jederzeit halbmast setzen, müssen es aber nie. Eine Pflicht besteht nur für Behörden.

Die festen Termine

Der Volkstrauertag, zwei Sonntage vor dem ersten Advent, ist der wichtigste feste Anlass für bundesweite Trauerbeflaggung. Er erinnert an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Die Beflaggung erfolgt an allen Dienstgebäuden.

Hinzu kommt der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Er wurde 1996 eingeführt und markiert die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Auch dieser Tag ist im Erlass festgelegt.

Weitere Termine können durch Länder ergänzt werden, etwa regionale Gedenktage. Sie gelten dann nur dort. Die Landesinnenministerien geben sie bekannt.

Die anlassbezogenen Fälle

Angeordnet wird Trauerbeflaggung beim Tod eines amtierenden oder ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers oder Bundestagspräsidenten sowie bei anderen herausgehobenen Persönlichkeiten. Auch beim Tod ausländischer Staatsoberhäupter kommt das vor. Die Entscheidung trifft die Bundesregierung.

Nach schweren Katastrophen, Unglücken und Anschlägen wird häufig Staatstrauer ausgerufen, verbunden mit Halbmast über mehrere Tage. Beispiele der letzten Jahrzehnte sind Flugzeugabstürze, Terroranschläge und Naturkatastrophen im In- und Ausland. Der Zeitraum wird jeweils festgelegt.

Beim Tod von Soldaten im Einsatz und bei Gedenkveranstaltungen der Bundeswehr gelten eigene Regelungen. Sie sind in Vorschriften der Streitkräfte festgehalten. Auch dort ist Halbmast üblich.

Wie halbmast richtig geht

Die Flagge wird zunächst vollständig gehisst und anschließend auf halbe Höhe des Mastes heruntergelassen. Beim Einholen wird sie zuerst wieder ganz nach oben gezogen und dann eingeholt. Diese Reihenfolge ist Teil der Form.

Bei Hissflaggen, die nicht bewegt werden können, etwa an kurzen Auslegern, wird ein schwarzes Trauerband angebracht. Auch bei Bannern, die senkrecht hängen, ist das üblich. Der Erlass beschreibt beide Varianten.

Der Ausdruck halbmast stammt aus der Seefahrt, wo eine gesenkte Flagge Platz für eine unsichtbare Trauerflagge darüber lassen sollte. Ob diese Erklärung historisch zutrifft, ist umstritten. Die Praxis ist jedenfalls sehr alt.

Wie man den aktuellen Anlass erfährt

Die verbindliche Quelle ist die Seite des Bundesministeriums des Innern, auf der jede Beflaggungsanordnung mit Datum und Begründung veröffentlicht wird. Dort steht auch, ob die Anordnung bundesweit oder nur für bestimmte Bereiche gilt. Der Zugang ist kostenfrei.

Ergänzend informieren die Innenministerien der Länder über eigene Anordnungen. Kommunen geben sie an ihre Einrichtungen weiter. Wer eine regionale Beflaggung sieht, findet die Erklärung meist dort.

Nachrichtenmedien berichten in der Regel über den Anlass, sobald eine Anordnung ergeht. Bei überraschendem Halbmast lohnt der Blick in die aktuellen Meldungen. Häufig ist der Grund bereits bekannt.

Andere Beflaggungsanlässe

Neben Trauer gibt es fröhliche Anlässe mit voller Beflaggung, etwa den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, den Europatag am 9. Mai und den Tag des Grundgesetzes am 23. Mai. Auch Wahltage gehören dazu. Sie sind ebenfalls im Erlass aufgeführt.

An diesen Tagen werden neben der Bundesflagge häufig die Europaflagge und die jeweilige Landesflagge gezeigt. Die Reihenfolge und Anordnung sind geregelt. Für Behörden gilt die Anordnung verbindlich.

Für Privatpersonen ist das Zeigen der Bundesflagge jederzeit erlaubt. Eingeschränkt ist nur die Verwendung des Bundeswappens und der Bundesdienstflagge. Diese sind staatlichen Stellen vorbehalten.

Die Geschichte der Bundesflagge

Schwarz, Rot und Gold gehen auf die Farben der Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts zurück und wurden 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung übernommen. Nach 1919 waren sie Farben der Weimarer Republik, wurden 1933 abgeschafft und 1949 im Grundgesetz erneut festgelegt. Artikel 22 bestimmt sie als Bundesflagge.

Die Bundesdienstflagge trägt zusätzlich das Bundeswappen mit dem Adler und darf nur von Bundesbehörden geführt werden. Ihre unbefugte Verwendung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die einfache Bundesflagge ohne Wappen darf dagegen jeder zeigen.

Auch die Länder haben eigene Flaggen mit eigenen Regelungen, die sich in Farben und Wappen unterscheiden. An Landesgebäuden werden sie neben der Bundesflagge geführt. Die Reihenfolge ist in den Erlassen festgelegt.

Trauerbeflaggung im internationalen Vergleich

Fast alle Staaten kennen eine Form der Trauerbeflaggung, die Regeln unterscheiden sich jedoch erheblich. In manchen Ländern entscheidet allein das Staatsoberhaupt, in anderen die Regierung oder das Parlament. Auch die Anlässe und die Dauer weichen ab.

Bei internationalen Organisationen gelten eigene Vorschriften, etwa bei den Vereinten Nationen für den Tod von Staatsoberhäuptern der Mitgliedstaaten. Auch die Europäische Union hat Regeln für ihre Gebäude. Sie werden von den jeweiligen Verwaltungen umgesetzt.

Bei internationalen Anlässen schließen sich Staaten häufig gegenseitig an, etwa nach großen Anschlägen. Das ist eine diplomatische Geste ohne rechtliche Verpflichtung. Sie wird über die Außenministerien abgestimmt.

Häufige Fragen

Wer ordnet Trauerbeflaggung an?

Für den Bund das Innenministerium.

Welche festen Termine gibt es?

Volkstrauertag und der 27. Januar.

Wann wird sonst halbmast gesetzt?

Bei Staatstrauer und dem Tod von Amtsträgern.

Wie geht halbmast richtig?

Erst ganz hissen, dann auf halbe Höhe senken.

Was gilt bei unbeweglichen Flaggen?

Ein schwarzes Trauerband.

Müssen Private mitmachen?

Nein, es ist freiwillig.

Wo steht der aktuelle Anlass?

Auf der Seite des Bundesinnenministeriums.

Gelten in den Ländern eigene Regeln?

Ja, mit eigenen Erlassen.

Wer darf die Bundesdienstflagge führen?

Nur Bundesbehörden.

Gibt es Trauerbeflaggung auch anderswo?

Ja, mit sehr unterschiedlichen Regeln.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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