Inhalt
Kurz gesagt: Ohne Erbschein bleibt man trotzdem Erbe – das Erbrecht entsteht automatisch mit dem Todesfall, nicht durch ein Papier. Problematisch wird es nur, wenn man den Nachlass nachweisen muss: gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Versicherungen. Oft genügt dafür ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll – dann braucht es keinen Erbschein.
Der teuerste Fehler ist, einen Erbschein zu beantragen, den niemand verlangt hat.
Was ein Erbschein ist
Ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe ist und zu welchem Anteil. Er begründet das Erbrecht nicht, sondern weist es nach.
Erben wird man mit dem Todesfall – ohne Antrag, ohne Urkunde. Der Erbschein dient allein dem Nachweis gegenüber Dritten.
Wann man ihn braucht
Grundbuch. Für die Umschreibung einer Immobilie – es sei denn, es liegt ein notarielles Testament vor.
Banken. Manche verlangen ihn, viele akzeptieren aber ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken nicht pauschal auf einem Erbschein bestehen dürfen, wenn das Erbrecht anders nachgewiesen ist.
Versicherungen, Vermieter, Vertragspartner je nach Fall.
Nicht nötig ist er bei Konten mit Vollmacht über den Tod hinaus und bei Lebensversicherungen mit benanntem Bezugsberechtigten – dort fließt das Geld direkt an die benannte Person.
Die Alternativen
Notarielles Testament oder Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Das ist der wichtigste Weg, den Erbschein zu vermeiden – und ein starkes Argument dafür, ein Testament notariell zu errichten.
Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus. Sie erlaubt es, Bankgeschäfte weiterzuführen.
Europäisches Nachlasszeugnis bei Vermögen im EU-Ausland.
Was passiert, wenn man ihn nicht beantragt
Nichts von selbst. Es gibt keine Frist und keine Pflicht.
Praktisch bedeutet es aber: Konten bleiben gesperrt, Immobilien lassen sich nicht umschreiben oder verkaufen, Verträge nicht kündigen. Der Nachlass bleibt in der Schwebe.
Laufende Kosten – Miete, Versicherungen, Grundsteuer – laufen unterdessen weiter und gehen zulasten des Nachlasses.
Die Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert und fällt zweimal an: für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung beim Notar oder Gericht.
Bei größeren Nachlässen kommen so schnell vierstellige Beträge zusammen. Ein notarielles Testament zu Lebzeiten ist in vielen Fällen günstiger als der spätere Erbschein.
Die Ausschlagung nicht vergessen
Wichtig ist eine andere Frist: Wer das Erbe ausschlagen will – etwa wegen Überschuldung –, hat dafür nur sechs Wochen ab Kenntnis. Diese Frist ist kurz und wird oft übersehen.
Wer einen Erbschein beantragt, nimmt die Erbschaft damit an – eine Ausschlagung ist danach nicht mehr möglich.
Was ohne Erbschein möglich ist
Banken müssen einen Erbschein nicht verlangen, wenn die Erbfolge auf andere Weise nachgewiesen wird, etwa durch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Diese Rechtslage ist durch Rechtsprechung geklärt. Wer darauf hinweist, kommt häufig ohne Erbschein aus.
Bei einem eigenhändigen Testament verlangen Banken dagegen häufiger einen Erbschein, weil Zweifel an Echtheit oder Auslegung bestehen können. Auch hier ist eine pauschale Forderung unzulässig. Es kommt auf den Einzelfall an.
Für das Grundbuch gilt eine eigene Regel: Dort genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, ein privatschriftliches reicht in der Regel nicht. Deshalb ist bei Immobilien häufiger ein Erbschein nötig. Das ist einer der Hauptgründe für den Antrag.
Die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
Eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, erlaubt es der bevollmächtigten Person, Konten zu führen und laufende Angelegenheiten zu regeln, ohne dass ein Erbschein vorliegt. Sie ist deshalb das wirksamste Instrument zur Vorsorge. Banken akzeptieren sie in der Regel.
Die Erben können eine solche Vollmacht jederzeit widerrufen, weil sie an die Stelle des Verstorbenen treten. Bei mehreren Erben führt das gelegentlich zu Streit. Eine klare Regelung im Testament beugt vor.
Sinnvoll ist, die Vollmacht bereits zu Lebzeiten bei der Bank zu hinterlegen. Damit entfallen spätere Prüfungen. Viele Institute bieten eigene Formulare an.
Wie der Antrag abläuft
Beantragt wird der Erbschein beim Nachlassgericht, also beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, oder bei einem Notar. In beiden Fällen ist eine eidesstattliche Versicherung nötig. Sie kann nicht formlos abgegeben werden.
Benötigt werden Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft und gegebenenfalls das Testament. Bei gesetzlicher Erbfolge sind Geburts- und Heiratsurkunden erforderlich. Fehlende Urkunden verzögern das Verfahren.
Die Bearbeitung dauert je nach Gericht und Komplexität einige Wochen bis mehrere Monate. Bei Auslandsbezug verlängert sich das erheblich. Ein früher Antrag ist deshalb sinnvoll.
Was der Erbschein kostet
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und fallen zweimal an: für den Erbschein selbst und für die eidesstattliche Versicherung. Bei größeren Nachlässen summiert sich das auf vierstellige Beträge. Die Berechnung folgt einer gesetzlichen Tabelle.
Ein notarielles Testament ist zu Lebzeiten meist günstiger als ein späterer Erbschein, weil dort nur einmal Gebühren anfallen. Diese Rechnung wird häufig übersehen. Sie ist ein starkes Argument für die notarielle Form.
Abgezogen werden dürfen Nachlassverbindlichkeiten, was den Wert und damit die Gebühr senkt. Die Angaben sollten sorgfältig gemacht werden. Nachträgliche Korrekturen sind aufwendig.
Die Frist zur Ausschlagung
Wer nicht erben will, muss innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, gerechnet ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund. Bei Auslandsaufenthalt beträgt die Frist sechs Monate. Die Erklärung erfolgt beim Nachlassgericht oder notariell.
Wer die Frist verstreichen lässt, gilt als Erbe und haftet grundsätzlich auch für Schulden. Diese Haftung lässt sich später nur noch über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz begrenzen. Beides ist aufwendig.
Wichtig: Wer einen Erbschein beantragt, nimmt die Erbschaft damit an. Eine spätere Ausschlagung ist dann ausgeschlossen. Deshalb sollte vorher geprüft werden, ob der Nachlass überschuldet ist.
Wie man den Nachlass prüft
Zur Prüfung gehören Kontoauszüge, Kreditverträge, laufende Verträge und Unterlagen zu Immobilien. Auch offene Forderungen und Bürgschaften sind relevant. Banken erteilen Erben nach Nachweis Auskunft.
Hilfreich ist eine Abfrage bei der Schufa und bei Versicherungen, um unbekannte Verbindlichkeiten zu finden. Auch das Zentrale Testamentsregister gibt Auskunft über hinterlegte Verfügungen. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig, aber überschaubar.
Bleibt Unsicherheit, kann eine Nachlassverwaltung beantragt werden, die die Haftung auf den Nachlass beschränkt. Der Antrag ist an Fristen gebunden. Eine anwaltliche Beratung lohnt sich hier fast immer.
Häufige Fragen
Gibt es eine Frist für den Erbschein?
Nein.
Wird man ohne Erbschein trotzdem Erbe?
Ja, automatisch mit dem Todesfall.
Wie lange dauert die Erteilung?
Je nach Gericht mehrere Wochen bis Monate.
Kann man ihn vermeiden?
Häufig ja – mit einem notariellen Testament oder einer Vollmacht über den Tod hinaus.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Braucht man immer einen Erbschein?
Nein, ein notarielles Testament genügt häufig.
Was kostet er?
Gebühren nach Nachlasswert, meist zweimal.
Wie lange kann man ausschlagen?
Sechs Wochen ab Kenntnis, im Ausland sechs Monate.
Quellen
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Gruppenspiel verloren – wie es bei einem Turnier weitergeht
- Wenn keine Partei koalieren will – wie Regierungen entstehen
- Türkei und Israel – was ein Angriff völkerrechtlich hieße
Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






