Was passiert, wenn Rentner keine Steuererklärung abgeben?

Kurz gesagt: Wer abgabepflichtig ist und keine Erklärung abgibt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt, Verspätungszuschläge und Zinsen – rückwirkend über mehrere Jahre. Das Finanzamt erfährt von der Rente automatisch: Die Rentenversicherung meldet jede Zahlung elektronisch.

Die Vorstellung, das Finanzamt wisse nichts von der Rente, war nie richtig – seit 2005 laufen die Meldungen automatisch.

Wann Rentner abgeben müssen

Eine Pflicht besteht, wenn der steuerpflichtige Teil der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt.

Entscheidend ist: Nicht die ganze Rente ist steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und wird beim ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben – der Rest bleibt dauerhaft steuerfrei.

Wer 2005 in Rente ging, hatte einen deutlich niedrigeren steuerpflichtigen Anteil als jemand, der heute beginnt. Der Anteil steigt mit jedem Jahrgang.

Abgabepflichtig ist außerdem, wer Nebeneinkünfte hat, etwa aus Vermietung, oder wer mit einem berufstätigen Partner zusammen veranlagt wird.

Was das Finanzamt tut

1. Aufforderung. Meist per Brief mit Fristsetzung.

2. Erinnerung mit erneuter Frist.

3. Zwangsgeld zur Durchsetzung.

4. Schätzung. Das Finanzamt setzt die Besteuerungsgrundlagen selbst fest – und schätzt dabei erfahrungsgemäß eher zu hoch. Der Bescheid ist trotzdem wirksam.

5. Verspätungszuschlag. Er wird bei mehr als 14 Monaten Verzug in der Regel automatisch festgesetzt.

6. Zinsen. Auf Nachzahlungen fallen ab 15 Monaten nach dem Steuerjahr Zinsen an.

Rückwirkend

Das Finanzamt kann Erklärungen für mehrere zurückliegende Jahre anfordern. Die Festsetzungsfrist beträgt regelmäßig vier Jahre, bei leichtfertiger Verkürzung fünf, bei Hinterziehung zehn.

Wer über Jahre nichts abgegeben hat, bekommt deshalb im ungünstigen Fall mehrere Bescheide auf einmal.

Wenn man merkt, dass man pflichtig war

Der richtige Weg ist, die Erklärungen selbst nachzureichen – von sich aus, bevor das Finanzamt fragt.

Das wirkt strafmildernd und kann als Selbstanzeige gewertet werden. Wer stattdessen abwartet, verschlechtert seine Lage.

Warum sich die Erklärung oft lohnt

Viele Rentner zahlen zu viel, weil sie absetzbare Kosten nicht geltend machen: Krankenversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen bei Krankheitskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden.

Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung kommen Pauschbeträge hinzu.

Es kommt regelmäßig vor, dass aus einer befürchteten Nachzahlung eine Erstattung wird.

Wo es Hilfe gibt

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Rentner beraten, wenn keine Gewinneinkünfte vorliegen – zu vergleichsweise geringen Beiträgen. Daneben Steuerberater und die Servicestellen der Finanzämter.

Häufige Fragen

Ist die Rente steuerfrei?

Nur zum Teil – der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Woher weiß das Finanzamt von meiner Rente?

Die Rentenversicherung meldet die Zahlungen elektronisch.

Was kostet ein Verspätungszuschlag?

Er richtet sich nach der festgesetzten Steuer und der Dauer der Verspätung.

Muss jeder Rentner abgeben?

Nein, nur wer über dem Grundfreibetrag liegt oder aus anderen Gründen pflichtig ist.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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