Wie funktioniert Hansefit? Ablauf, Kosten und Steuer

Kurz gesagt: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag, die Beschäftigten zahlen einen Eigenanteil und bekommen dafür Zugang zu einem Verbund aus Fitnessstudios, Schwimmbädern und Kursanbietern. Eingecheckt wird per App oder Karte — pro Tag ist in der Regel ein Besuch je Einrichtung möglich.

Der Ablauf

1. Das Unternehmen schließt einen Rahmenvertrag und meldet die Zahl der Teilnehmenden.

2. Beschäftigte melden sich an und erhalten einen Zugang für die App.

3. Im Studio wird über die App eingecheckt — meist per QR-Code oder Standortabgleich.

4. Abgerechnet wird zwischen Anbieter und Studio, nicht an der Kasse.

Was es kostet

Der Arbeitgeber zahlt einen Grundbetrag je gemeldeter Person, die Beschäftigten einen monatlichen Eigenanteil. Wie hoch der ausfällt, legt das Unternehmen fest — manche übernehmen ihn vollständig.

Verglichen mit einer einzelnen Studiomitgliedschaft ist der Eigenanteil in der Regel niedriger, dafür ist die Auswahl an das Verbundnetz gebunden.

Der steuerliche Punkt

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Gesundheitsangeboten können unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze fallen und sind dann für die Beschäftigten steuer- und beitragsfrei. Daneben gibt es einen jährlichen Freibetrag für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, der aber an zertifizierte Angebote gebunden ist.

Welche Regelung greift, hängt an der Ausgestaltung im Betrieb. Die Lohnbuchhaltung weiß es.

Die Grenzen

  • Nur Einrichtungen im Verbund sind nutzbar — das Wunschstudio kann fehlen
  • Manche Studios sind nur eingeschränkt nutzbar, etwa ohne Kurse oder Sauna
  • Endet das Arbeitsverhältnis, endet der Zugang
  • Die Zahl der Besuche je Einrichtung und Tag ist begrenzt

Was hinter dem Verbundmodell steckt

Der Anbieter schließt Verträge mit Unternehmen und getrennt davon mit Sportstätten. Beschäftigte erhalten damit Zugang zu einem Netz aus Fitnessstudios, Schwimmbädern, Kletterhallen und ähnlichen Einrichtungen, ohne dort selbst Mitglied zu sein. Abgerechnet wird zwischen Anbieter und Einrichtung.

Für die Sportstätten liegt der Reiz darin, Auslastung in Randzeiten zu erzeugen. Sie erhalten pro Besuch eine Vergütung, die unter dem üblichen Mitgliedsbeitrag liegt. Deshalb schränken manche Einrichtungen die Nutzungszeiten ein.

Vergleichbare Modelle bieten mehrere Anbieter in Deutschland an. Die Netze überschneiden sich teilweise. Wer eine bestimmte Einrichtung nutzen möchte, sollte vorher prüfen, an welchem Verbund sie teilnimmt.

Wie der Zugang praktisch abläuft

Der Nachweis erfolgt heute meist über eine App mit einem wechselnden Code oder über eine Karte am Empfang. Ein Vertrag mit der einzelnen Einrichtung entsteht dabei nicht. Bei Austritt aus dem Unternehmen endet der Zugang.

Viele Verbünde begrenzen die Zahl der Besuche pro Einrichtung und Monat, etwa auf einen Besuch pro Tag oder eine feste Zahl je Standort. Diese Regeln unterscheiden sich je nach Tarif. Sie stehen in den Nutzungsbedingungen.

Kurse mit Anmeldung, Saunabereiche und Getränkeflatrates sind häufig nicht enthalten. Sie werden vor Ort gesondert bezahlt. Das führt regelmäßig zu Missverständnissen.

Die steuerliche Behandlung im Detail

Übernimmt der Arbeitgeber Kosten, handelt es sich grundsätzlich um einen geldwerten Vorteil. Bis zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von fünfzig Euro bleibt er steuer- und beitragsfrei, sofern nicht weitere Sachbezüge hinzukommen. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Daneben gibt es den Freibetrag für Gesundheitsförderung nach dem Einkommensteuergesetz in Höhe von sechshundert Euro im Jahr. Er gilt aber nur für zertifizierte Präventionsangebote, nicht für den allgemeinen Studiozugang. Diese Unterscheidung wird häufig verwechselt.

Zahlen Beschäftigte einen eigenen Anteil, mindert dieser den geldwerten Vorteil. Viele Unternehmen wählen deshalb bewusst eine Eigenbeteiligung. Die genaue Gestaltung klärt die Lohnbuchhaltung.

Was vor dem Abschluss zu klären ist

Wichtig sind drei Punkte: Welche Einrichtungen sind in der Nähe tatsächlich dabei, welche Zeiten stehen offen, und was kostet die Eigenbeteiligung. Alle drei stehen in den Unterlagen, werden aber selten gelesen. Eine Nachfrage bei der Personalabteilung klärt sie schnell.

Zu beachten ist außerdem die Mindestlaufzeit. Sie beträgt häufig zwölf Monate und läuft unabhängig davon, ob das Angebot genutzt wird. Ein Ausstieg vor Ablauf ist meist nur bei Austritt aus dem Unternehmen möglich.

Für wen sich das Modell lohnt

Der Vorteil liegt vor allem in der Vielfalt: Wer heute schwimmt, morgen klettert und nächste Woche in einer anderen Stadt trainiert, zahlt sonst mehrere Beiträge. Für diese Nutzung ist ein Verbund deutlich günstiger. Auch bei häufigen Dienstreisen spielt er seine Stärke aus.

Wer dagegen immer dasselbe Studio besucht, fährt mit einer regulären Mitgliedschaft oft besser. Dort sind Kurse und Zusatzangebote meist enthalten. Ein Preisvergleich lohnt sich deshalb vor dem Abschluss.

Für Unternehmen ist das Modell vor allem ein Angebot an die Belegschaft, das mit wenig Verwaltungsaufwand auskommt. Die Abrechnung läuft über eine Sammelrechnung. Das ist einer der Hauptgründe für die Verbreitung.

Was mit den Daten geschieht

Der Anbieter erfährt, welche Einrichtung wann besucht wurde, weil darüber abgerechnet wird. Der Arbeitgeber erhält in der Regel nur eine Sammelrechnung ohne Einzelnachweise. Wer sicher gehen will, fragt danach ausdrücklich nach.

Ein Anspruch auf Auskunft über die gespeicherten Daten besteht nach der Datenschutz-Grundverordnung. Er lässt sich formlos beim Anbieter geltend machen. Die Antwort muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Wenn das Angebot nicht passt

Beschwerden über abgelehnte Zugänge oder eingeschränkte Zeiten gehen zuerst an den Anbieter, nicht an die Einrichtung vor Ort. Diese setzt nur um, was vertraglich vereinbart wurde. Der Anbieter kann den Fall mit ihr klären.

Bleibt es dabei, hilft ein Hinweis an die Personalabteilung. Unternehmen verhandeln die Konditionen und können Standorte nachfordern. Sammelbeschwerden wirken dabei stärker als Einzelfälle.

Was bei Kündigung und Wechsel gilt

Der Vertrag besteht zwischen Anbieter und Arbeitgeber, die Beschäftigten schließen daran eine Nutzungsvereinbarung an. Endet das Arbeitsverhältnis, endet auch die Nutzung, meist zum Monatsende. Eine Fortführung als Privatperson ist in der Regel nicht vorgesehen.

Wer den Arbeitgeber wechselt und beim neuen Unternehmen dasselbe Angebot findet, meldet sich dort neu an. Guthaben oder Laufzeiten werden nicht übertragen. Das ist bei allen Verbundmodellen ähnlich.

Häufige Fragen

Kann man sich privat anmelden?

Nein, der Zugang läuft über den Arbeitgeber.

Wie checkt man ein?

Über die App direkt im Studio.

Kann man mehrere Studios nutzen?

Ja, alle Einrichtungen im Verbund.

Was passiert bei Jobwechsel?

Die Mitgliedschaft endet mit dem Arbeitsverhältnis.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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