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Kurz gesagt: Entscheidend ist die Höhe der Überschreitung. Ab 21 km/h zu viel liegt ein A-Verstoß vor: Die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Darunter bleibt es beim normalen Bußgeld ohne Probezeitfolgen.
Bis 20 km/h drüber passiert außer dem Bußgeld nichts Besonderes. Ab 21 wird es teuer und aufwendig.
Die Grenze
Bis 20 km/h zu schnell: Verwarnungsgeld oder Bußgeld, kein A-Verstoß, keine Probezeitfolgen.
Ab 21 km/h zu schnell: A-Verstoß mit allen Folgen.
Die Grenze gilt innerorts wie außerorts. Innerorts sind die Bußgelder höher.
A- und B-Verstöße
A-Verstöße sind schwerwiegend: Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Rotlichtverstoß, zu geringer Abstand, Alkohol am Steuer, Unfallflucht, Handy am Steuer.
B-Verstöße sind weniger schwer: falsches Parken mit Behinderung, abgefahrene Reifen, Verstoß gegen die Verbandkastenpflicht.
Ein A-Verstoß löst die Maßnahmen sofort aus. Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß behandelt.
Die Folgen beim ersten A-Verstoß
Aufbauseminar. Vier Sitzungen zu je 135 Minuten plus eine Fahrprobe. Die Kosten liegen im mittleren dreistelligen Bereich und trägt der Fahranfänger selbst.
Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Wer das angeordnete Seminar nicht besucht, verliert die Fahrerlaubnis – sie wird entzogen, bis die Teilnahme nachgewiesen ist.
Beim zweiten A-Verstoß
Es folgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig und kostet zusätzlich.
Beim dritten A-Verstoß
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich – und in der Regel nur nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Punkte und Fahrverbot
Unabhängig von den Probezeitregeln gelten die normalen Folgen: Punkte in Flensburg ab 21 km/h, ein Fahrverbot von einem Monat ab 31 km/h innerorts beziehungsweise 41 km/h außerorts.
Auch bei zweimaliger Überschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres droht ein Fahrverbot.
Was man tun kann
Den Anhörungsbogen sorgfältig prüfen: Datum, Ort, Messverfahren und Toleranzabzug. Fehler kommen vor.
Zur Person muss man Angaben machen, zur Sache nicht. Wer unsicher ist, sollte vor einer Aussage rechtlichen Rat einholen – gerade in der Probezeit, wo mehr auf dem Spiel steht.
Wie die Probezeit geregelt ist
Die Probezeit dauert nach dem Straßenverkehrsgesetz zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei begleitetem Fahren ab siebzehn beginnt sie ebenfalls mit der Erteilung. Sie gilt für alle Klassen, die erstmals erworben werden.
Wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und eine weitere Klasse erwirbt, durchläuft keine neue Probezeit. Das gilt auch bei Erweiterungen. Maßgeblich ist die erstmalige Erteilung.
Verstöße werden nach Schwere in zwei Gruppen eingeteilt, die im Anhang zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet sind. Diese Liste ist öffentlich einsehbar. Sie entscheidet über die Folgen.
Was ein Aufbauseminar umfasst
Ein Aufbauseminar besteht aus mehreren Sitzungen in einer Gruppe sowie einer begleiteten Fahrt. Behandelt werden die eigenen Verstöße, Risikowahrnehmung und Verhalten im Verkehr. Die Teilnahme ist verpflichtend, wenn sie angeordnet wurde.
Die Kosten trägt die betroffene Person und liegen je nach Anbieter im niedrigen dreistelligen Bereich. Sie sind nicht erstattungsfähig. Angeboten werden die Seminare von Fahrschulen mit entsprechender Erlaubnis.
Wer nicht teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis, weil die Behörde sie in diesem Fall entziehen muss. Diese Folge ist zwingend. Eine Verlängerung der Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Was der Bußgeldbescheid enthält
Ein Bescheid nennt Tatvorwurf, Ort und Zeit, das verwendete Messverfahren, die Höhe des Bußgeldes sowie mögliche Punkte und Fahrverbote. Er enthält außerdem eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Vor dem Bescheid ergeht meist ein Anhörungsbogen, in dem man sich äußern kann. Zur Sache muss man nichts sagen, Angaben zur Person sind dagegen verpflichtend. Diese Unterscheidung ist wichtig.
Ein Einspruch führt zur Überprüfung durch die Behörde und gegebenenfalls zum Gerichtsverfahren. Er sollte begründet sein. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das Kostenrisiko zu bedenken.
Wie Messungen funktionieren
Eingesetzt werden Radar-, Laser- und Lichtschrankenverfahren sowie Videoauswertungen. Alle müssen geeicht und nach Vorgaben eingesetzt werden. Bedienungsfehler sind der häufigste Angriffspunkt.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzabzug vorgenommen, üblicherweise drei Kilometer pro Stunde bis Tempo hundert und darüber drei Prozent. Dieser Abzug ist bundesweit einheitlich. Er steht im Bescheid.
Wer Zweifel an der Messung hat, kann Akteneinsicht beantragen, um Eichschein und Messprotokoll zu prüfen. Dieses Recht besteht. In der Praxis übernehmen das meist Fachanwälte.
Punkte und Fahrverbot
Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und getrennt von der Probezeit gezählt. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Diese Grenze gilt unabhängig vom Alter.
Ein Fahrverbot bedeutet, dass der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum abgegeben wird, meist ein bis drei Monate. Er wird danach zurückgegeben. Ein Entzug ist etwas anderes und verlangt eine Neuerteilung.
Bei Ersttätern besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Antrittszeitpunkt des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst zu wählen. Das erleichtert die Planung. Die Regelung steht im Gesetz.
Was man vorbeugend tun kann
Wirksam sind Assistenzsysteme wie Geschwindigkeitsbegrenzer und Verkehrszeichenerkennung, die in vielen Fahrzeugen serienmäßig sind. Neuwagen in der EU haben inzwischen ein Warnsystem verpflichtend an Bord. Es lässt sich abschalten, warnt aber sonst zuverlässig.
Ebenso hilfreich ist ausreichende Zeitplanung, weil Zeitdruck die häufigste Ursache für Geschwindigkeitsverstöße ist. Zehn Minuten früher losfahren wirkt mehr als jede Technik. Diese Empfehlung klingt banal, ist aber belegt.
Für Fahranfänger gelten zusätzlich die Null-Promille-Regel bis einundzwanzig und die Pflicht zur Teilnahme an Aufbauseminaren. Beide Regelungen zielen auf die statistisch erhöhte Unfallgefahr. Sie sind gut begründet.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Probezeit verlängert?
Ab einem A-Verstoß, also ab 21 km/h zu viel.
Was kostet das Aufbauseminar?
Meist im mittleren dreistelligen Bereich.
Zählt ein Verstoß im Ausland?
Nur eingeschränkt; die Regelungen unterscheiden sich je nach Land.
Wird die Probezeit auch bei Parkverstößen verlängert?
Nein, gewöhnliches Falschparken ist kein Verstoß im Sinne dieser Regeln.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Wie lange dauert die Probezeit?
Zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
Was kostet ein Aufbauseminar?
Meist einen niedrigen dreistelligen Betrag.
Wie lange kann man Einspruch einlegen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids.
Quellen
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Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






