Bei Rot über die Ampel – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Kurz gesagt: Ein einfacher Rotlichtverstoß — die Ampel war weniger als eine Sekunde rot — kostet 90 Euro und einen Punkt. War sie länger als eine Sekunde rot, gilt das als qualifizierter Verstoß: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung oder Sachschaden steigen die Beträge weiter.

Dieser Text ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die Ein-Sekunden-Grenze

Entscheidend ist, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte, als das Fahrzeug die Haltelinie überquerte. Unter einer Sekunde spricht man vom einfachen, ab einer Sekunde vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Diese Grenze steht so im Bußgeldkatalog.

Der Grund für die harte Stufe liegt in der Gefährdung: Nach einer Sekunde Rot fährt der Querverkehr bereits an. Ein Verstoß in dieser Phase führt regelmäßig zu schweren Unfällen. Deshalb greift sofort das Fahrverbot.

Gemessen wird die Rotzeit, nicht die Zeit seit dem Umschalten von Gelb. Die Gelbphase zählt nicht mit. Wer bei Gelb noch fährt, begeht keinen Rotlichtverstoß.

Die Bußgelder im Überblick

Beim einfachen Verstoß werden 90 Euro und ein Punkt fällig, bei Gefährdung 200 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, bei Sachbeschädigung 240 Euro mit denselben Nebenfolgen. Beim qualifizierten Verstoß beginnen die Sätze bei 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung steigen sie auf 320 Euro, bei Sachschaden auf 360 Euro.

Für Radfahrende gelten eigene, deutlich niedrigere Sätze, die je nach Dauer und Folgen zwischen 60 und 180 Euro liegen. Punkte kommen ab bestimmten Stufen ebenfalls dazu. Ein Fahrverbot für das Auto droht daraus nicht.

Alle Beträge stammen aus dem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog. Sie gelten unabhängig vom Bundesland. Abweichungen gibt es nur bei besonderen Umständen im Einzelfall.

Wie gemessen wird

An Ampelanlagen arbeiten Induktionsschleifen im Asphalt hinter der Haltelinie oder Kameras mit Videoauswertung. Die Anlage löst zweimal aus: einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal im Kreuzungsbereich. Aus beiden Aufnahmen ergibt sich, wie weit das Fahrzeug bei Rot gefahren ist.

Die zweite Aufnahme ist wichtig, weil sie belegt, dass die Kreuzung tatsächlich befahren wurde. Wer vor der Haltelinie zum Stehen kommt, hat den Verstoß nicht vollendet. Ein Rückwärtsfahren nach dem Auslösen ändert daran nichts mehr.

Neben stationären Anlagen gibt es Kontrollen durch Polizeibeamte, die den Verstoß beobachten. Auch Zeugenaussagen können Grundlage sein. Der Nachweis der Rotzeit ist dann allerdings schwieriger.

Das Fahrverbot

Ein Fahrverbot dauert bei Rotlichtverstößen in der Regel einen Monat. Bei Ersttätern kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Wer in den zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot hatte, profitiert von dieser Regelung.

In Einzelfällen lässt sich das Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße abwenden, etwa wenn der Verlust des Führerscheins die berufliche Existenz bedroht. Darüber entscheidet das Gericht. Ein Anspruch besteht nicht.

Während des Fahrverbots muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden. Wer trotzdem fährt, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat.

Die Punkte in Flensburg

Punkte werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, davor gibt es Ermahnung und Verwarnung. Punkte verfallen je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.

Wichtig ist, dass die Tilgungsfristen einzeln laufen und nicht gemeinsam. Ein neuer Verstoß verlängert die Frist älterer Eintragungen nicht. Diese Regel gilt seit der Reform von 2014.

Ein Fahreignungsseminar kann bei bis zu fünf Punkten einmal alle fünf Jahre einen Punkt abbauen. Es kostet mehrere hundert Euro. Ab sechs Punkten wirkt es nicht mehr.

Der grüne Pfeil

Ein grüner Pfeil als Schild rechts neben der roten Ampel erlaubt das Rechtsabbiegen nach vollständigem Halt an der Haltelinie. Wer ohne Halt abbiegt, begeht einen Rotlichtverstoß mit eigenem Bußgeldsatz. Die Sätze liegen niedriger als beim normalen Verstoß.

Voraussetzung ist zudem, dass niemand behindert oder gefährdet wird, insbesondere Radfahrende und Zufußgehende. Kommt es zur Gefährdung, steigt das Bußgeld deutlich. Der grüne Pfeil ist keine Freigabe wie eine grüne Ampel.

Ein grüner Pfeil als leuchtendes Signal in der Ampel ist etwas anderes: Er erlaubt das Abbiegen ohne Halt. Die beiden Zeichen werden häufig verwechselt. Der Unterschied ist im Bußgeldfall erheblich.

Der Einspruch

Gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich. Häufige Ansatzpunkte sind Messfehler, fehlende Nachweise der Rotzeit oder ein nicht eindeutiges Beweisfoto. Auch die Fahrereigenschaft kann strittig sein.

Akteneinsicht ist möglich und zeigt Messprotokoll, Eichschein und Wartungsnachweise der Anlage. Fehler in diesen Unterlagen führen regelmäßig zur Einstellung. Ein spezialisierter Anwalt kann das einschätzen.

Ohne Rechtsschutzversicherung trägt bei erfolglosem Einspruch der Betroffene die Kosten. Deshalb lohnt eine nüchterne Abwägung. Bei drohendem Fahrverbot ist der Aufwand meist gerechtfertigt.

Die Probezeit

Ein Rotlichtverstoß gilt als A-Verstoß und führt in der Probezeit zur Verlängerung auf vier Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars. Die Teilnahme ist verpflichtend und kostenpflichtig. Wer sie verweigert, verliert die Fahrerlaubnis.

Ein weiterer A-Verstoß führt zur Verwarnung, ein dritter zum Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Stufenfolge gilt unabhängig vom Punktesystem. Beide laufen parallel.

Für Fahranfänger ist ein Rotlichtverstoß damit deutlich folgenreicher als für erfahrene Fahrer. Das ist beabsichtigt. Die Regelung soll früh korrigierend wirken.

Häufige Fragen

Was kostet ein Rotlichtverstoß?

Einfach 90 Euro, qualifiziert ab 200 Euro.

Wo liegt die Grenze?

Bei einer Sekunde Rotzeit.

Gibt es ein Fahrverbot?

Beim qualifizierten Verstoß ja, einen Monat.

Zählt die Gelbphase mit?

Nein, nur die Rotzeit.

Wie wird gemessen?

Über Induktionsschleifen oder Kameras mit zwei Aufnahmen.

Was gilt beim grünen Pfeil?

Erst vollständig halten, dann abbiegen.

Wie lange kann man Einspruch einlegen?

Zwei Wochen ab Zustellung.

Was passiert in der Probezeit?

Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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