Warum die Zweitstimme wichtiger ist als die Erststimme

Kurz gesagt: Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt — sie bestimmt damit das gesamte Kräfteverhältnis. Die Erststimme legt nur fest, wer den einzelnen Wahlkreis vertritt, ändert aber an der Sitzverteilung nichts. Bei Landtagswahlen gilt das Prinzip meist ebenso, die Bezeichnungen und Details unterscheiden sich jedoch je Bundesland.

Wie das Zwei-Stimmen-System funktioniert

Auf dem Stimmzettel stehen links die Kandidaten des Wahlkreises und rechts die Landeslisten der Parteien. Mit der Erststimme wird eine Person gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Beide Stimmen können unabhängig voneinander vergeben werden.

Die Zahl der Sitze, die eine Partei erhält, ergibt sich allein aus dem Anteil der Zweitstimmen. Erst danach wird bestimmt, welche Personen diese Sitze einnehmen. Zuerst kommen die direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten, dann die Kandidaten der Liste.

Damit ist die Erststimme keine zusätzliche Stimme für die Partei, sondern eine Personenentscheidung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Genau das ist der Grund für die verbreitete Verwirrung. Die Bezeichnung Erststimme legt eine Rangfolge nahe, die es nicht gibt.

Warum die Zweitstimme entscheidet

Der Bundestag wird nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zusammengesetzt. Erhält eine Partei zwanzig Prozent der Zweitstimmen, bekommt sie ungefähr zwanzig Prozent der Sitze — unabhängig davon, wie viele Wahlkreise sie gewonnen hat. Diese Grundregel bestimmt, wer regieren kann.

Auch die Fünf-Prozent-Hürde bezieht sich auf die Zweitstimmen. Wer sie nicht überspringt, zieht in der Regel nicht ein. Ausnahmen gab es über die frühere Grundmandatsklausel, deren Fortbestand mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren war.

Für die Frage, welche Koalitionen möglich sind, zählt deshalb ausschließlich das Zweitstimmenergebnis. Wahlabende werden entsprechend danach ausgewertet. Die Erststimmenverteilung interessiert vor allem lokal.

Was die Erststimme leistet

Deutschland ist in Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils die Person mit den meisten Erststimmen gewählt ist. Eine absolute Mehrheit ist nicht nötig, die relative genügt. Es gibt keine Stichwahl.

Der Wert der Erststimme liegt in der personellen Vertretung: Wahlkreisabgeordnete sind Ansprechpartner vor Ort und führen Bürgersprechstunden. Für viele Wählende ist das ein eigenständiger Grund, sie bewusst zu vergeben. Auch parteiunabhängige Kandidaten treten hier an.

Die Erststimme kann zudem einer kleinen Partei oder einer Einzelperson zugutekommen, ohne die Sitzverteilung zu verändern. Ein Direktmandat für einen Einzelbewerber ist möglich, kommt aber sehr selten vor. Zuletzt gelang das 1949.

Die Reform des Bundestagswahlrechts

Nach der Reform von 2023 wird die Zahl der Sitze auf 630 festgelegt. Entscheidend ist ausschließlich das Zweitstimmenergebnis, das nun Hauptstimme heißt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen dadurch.

Das bedeutet zugleich: Gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, gehen die schlechtesten dieser Direktmandate leer aus. Der Wahlkreis bleibt dann ohne direkt gewählte Vertretung. Diese Zweitstimmendeckung war der umstrittenste Punkt der Reform.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform 2024 in wesentlichen Teilen bestätigt, die Streichung der Grundmandatsklausel aber beanstandet. Sie gilt damit weiter. Die Sitzzahl bleibt bei 630.

Bei Landtagswahlen

Die meisten Bundesländer verwenden ebenfalls ein Zwei-Stimmen-System, in dem die zweite Stimme über die Sitzverteilung entscheidet. Die Bezeichnungen weichen jedoch ab: In Bayern heißen beide Stimmen anders und werden zusammengezählt, in Baden-Württemberg gibt es traditionell nur eine Stimme. Auch das Saarland und Bremen haben eigene Systeme.

In Bayern zählen Erst- und Zweitstimmen gemeinsam für das Parteiergebnis, weshalb dort beide Stimmen für die Sitzverteilung relevant sind. Zudem wird mit der Zweitstimme eine bestimmte Person auf der Bezirksliste gewählt. Wer das nicht weiß, verschenkt Einfluss.

Wer wissen will, was in seinem Bundesland gilt, findet die Erklärung bei der jeweiligen Landeswahlleitung. Diese Stellen veröffentlichen vor jeder Wahl verständliche Übersichten. Ein Blick vor dem Wahltag lohnt sich.

Das Stimmensplitting

Weil beide Stimmen unabhängig sind, lassen sie sich bewusst auf verschiedene Parteien verteilen. Das nennt man Stimmensplitting und wird von einem erheblichen Teil der Wählenden praktiziert. Häufig geht die Erststimme an eine bekannte Person, die Zweitstimme an die bevorzugte Partei.

Früher wurde Splitting auch strategisch eingesetzt, um einem Koalitionspartner über die Fünf-Prozent-Hürde zu helfen. Nach der Wahlrechtsreform sind einige dieser Rechnungen hinfällig. Die Zweitstimme bleibt in jedem Fall die entscheidende.

Wichtig zu wissen: Ungültig wird ein Stimmzettel nicht dadurch, dass unterschiedliche Parteien angekreuzt werden. Auch eine einzelne abgegebene Stimme ist gültig. Nur mehrere Kreuze in derselben Spalte machen sie ungültig.

Wie viele Wahlkreise es gibt

Für die Bundestagswahl ist Deutschland in 299 Wahlkreise eingeteilt, deren Zuschnitt regelmäßig überprüft und an Bevölkerungsveränderungen angepasst wird. Jeder Wahlkreis soll ungefähr gleich viele Einwohner haben, damit jede Stimme dasselbe Gewicht hat. Abweichungen über eine bestimmte Grenze müssen korrigiert werden.

Über den Zuschnitt wacht eine Wahlkreiskommission, die dem Bundestag Vorschläge macht. Änderungen sind politisch heikel, weil sie die Chancen einzelner Kandidaten beeinflussen. In anderen Ländern hat das zu erheblichen Manipulationsvorwürfen geführt.

In Deutschland gilt das Verfahren als vergleichsweise unstrittig, weil die Kriterien gesetzlich festgelegt sind und Landesgrenzen eingehalten werden müssen. Die Kommission veröffentlicht ihre Berichte. Sie sind frei einsehbar.

Warum die Verwirrung entsteht

Untersuchungen der Wahlforschung zeigen regelmäßig, dass ein erheblicher Teil der Wählenden die Bedeutung der beiden Stimmen falsch einschätzt und die Erststimme für die wichtigere hält. Verantwortlich dafür ist vor allem die Bezeichnung. Vorschläge, die Stimmen umzubenennen, gab es mehrfach.

Mit der Wahlrechtsreform wurde die Zweitstimme im Gesetzestext in Hauptstimme umbenannt, die Erststimme in Wahlkreisstimme. Auf den Stimmzetteln werden die Begriffe entsprechend angepasst. Damit soll genau dieses Missverständnis verringert werden.

Ob das wirkt, wird sich nach den nächsten Wahlen zeigen. Die Bundeszentrale für politische Bildung und die Wahlleitungen bieten dazu Erklärmaterial an. Es ist kostenfrei verfügbar.

Häufige Fragen

Welche Stimme ist wichtiger?

Die Zweitstimme.

Was bewirkt die Erststimme?

Sie bestimmt den Wahlkreisabgeordneten.

Worauf bezieht sich die Fünf-Prozent-Hürde?

Auf die Zweitstimmen.

Darf man beide Stimmen unterschiedlich vergeben?

Ja, das ist Stimmensplitting.

Wie viele Sitze hat der Bundestag?

Seit der Reform 630.

Gibt es noch Überhangmandate?

Nein, sie sind entfallen.

Gilt das auch bei Landtagswahlen?

Meist ja, mit Ausnahmen wie Bayern.

Wird der Zettel bei Splitting ungültig?

Nein.

Wie viele Wahlkreise gibt es?

299 bei der Bundestagswahl.

Wurden die Stimmen umbenannt?

Ja, in Wahlkreisstimme und Hauptstimme.

Quellen

Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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