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Kurz gesagt: Drei Gründe kommen zusammen. Erstens ist Tebonin ein zugelassenes Arzneimittel mit einem standardisierten Spezialextrakt, dessen Herstellung und Prüfung aufwendig sind. Zweitens zahlen gesetzliche Kassen seit 2004 nicht mehr, weil nicht verschreibungspflichtige Mittel weitgehend aus der Erstattung gefallen sind. Drittens wirkt sich der Markenzuschlag aus — Präparate anderer Hersteller sind teils deutlich günstiger.
Dieser Text ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden ist die Hausarztpraxis die richtige Adresse.
Was in Tebonin steckt
Wirkstoff ist ein Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern, der auf feste Anteile bestimmter Inhaltsstoffe eingestellt ist. Vorgeschrieben sind unter anderem 22 bis 27 Prozent Flavonglykoside und 5 bis 7 Prozent Terpenlaktone. Diese Standardisierung unterscheidet ein Arzneimittel von einem Nahrungsergänzungsmittel.
Zusätzlich muss der Gehalt an Ginkgolsäuren unter einem sehr niedrigen Grenzwert liegen, weil diese Stoffe allergisch wirken können. Um das zu erreichen, sind mehrere Aufreinigungsschritte nötig. Genau dieser Schritt macht den Extrakt aufwendig.
Für die Menge Extrakt in einer Tablette werden erhebliche Mengen getrockneter Blätter benötigt. Anbau, Ernte, Trocknung und Extraktion sind kostenintensiv. Der Rohstoff selbst ist dabei nicht der größte Posten.
Arzneimittel statt Nahrungsergänzung
Tebonin ist als Arzneimittel zugelassen, was Wirksamkeitsnachweise, Qualitätskontrollen und laufende Überwachung voraussetzt. Diese Anforderungen gelten für Nahrungsergänzungsmittel nicht, die lediglich angemeldet werden müssen. Der Unterschied im Aufwand ist erheblich.
Für ein Arzneimittel muss der Hersteller klinische Studien vorlegen und die gleichbleibende Zusammensetzung jeder Charge belegen. Zulassungsverfahren dauern Jahre und kosten entsprechend. Diese Kosten fließen in den Preis ein.
Ginkgo-Produkte aus dem Drogeriemarkt sind dagegen meist Nahrungsergänzungsmittel ohne festgelegten Wirkstoffgehalt. Sie sind billiger, aber nicht vergleichbar. Ein Preisvergleich zwischen beiden Kategorien führt in die Irre.
Warum die Kasse nicht zahlt
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurden 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel weitgehend aus der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Betroffen waren zahlreiche pflanzliche Präparate. Seither zahlen Versicherte sie selbst.
Ausnahmen gibt es für Kinder bis zwölf Jahre und für bestimmte schwerwiegende Erkrankungen, die in einer Ausnahmeliste geregelt sind. Ginkgo-Präparate stehen dort für Erwachsene nicht. Eine ärztliche Verordnung ändert daran nichts, sie dient dann nur der Dokumentation.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten je nach Tarif unterschiedlich. Wer privat versichert ist, sollte die Bedingungen prüfen. Manche Tarife übernehmen apothekenpflichtige Mittel.
Was die Studienlage sagt
Der Spezialextrakt wurde in zahlreichen Studien untersucht, vor allem bei leichten Gedächtnisstörungen, Demenz, Tinnitus und Schwindel. Die Ergebnisse sind uneinheitlich: Einige Studien zeigen kleine Effekte, andere keinen Unterschied zum Scheinmedikament. Übersichtsarbeiten kommen zu unterschiedlichen Bewertungen.
Leitlinien führen Ginkgo bei bestimmten Demenzformen als Option mit begrenzter Evidenz. Für die Vorbeugung von Gedächtnisproblemen bei Gesunden fehlt dagegen der Nachweis. Große Präventionsstudien blieben ohne Ergebnis.
Wer das Mittel nutzt, sollte realistische Erwartungen haben und die Wirkung nach einigen Wochen selbst beurteilen. Bleibt sie aus, ist ein Absetzen sinnvoll. Das gilt für alle Mittel dieser Gruppe.
Günstigere Alternativen
Es gibt mehrere zugelassene Ginkgo-Arzneimittel anderer Hersteller mit ebenfalls standardisiertem Extrakt, die deutlich weniger kosten. Sie unterliegen denselben Anforderungen an Gehalt und Reinheit. In der Apotheke lässt sich danach gezielt fragen.
Große Packungen senken den Preis je Tablette erheblich, weil der Fixkostenanteil sinkt. Bei einer Anwendung über Monate lohnt das spürbar. Der Preis je Tagesdosis ist die aussagekräftige Größe.
Der Versandhandel ist bei nicht verschreibungspflichtigen Mitteln preislich frei, weshalb die Unterschiede zwischen Anbietern groß sind. Preisvergleiche sind zulässig und sinnvoll. Auf Seriosität des Versenders sollte man dabei achten.
Was zu beachten ist
Ginkgo kann die Blutgerinnung beeinflussen und mit gerinnungshemmenden Medikamenten wechselwirken. Wer solche Mittel nimmt, sollte die Einnahme ärztlich abklären. Vor Operationen wird meist ein Absetzen empfohlen.
Auch mit Antiepileptika und einzelnen weiteren Wirkstoffen sind Wechselwirkungen beschrieben. Die Packungsbeilage führt sie auf. Bei mehreren Dauermedikamenten lohnt eine Medikationsanalyse in der Apotheke.
Nebenwirkungen sind selten und meist mild, etwa Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden. Allergische Reaktionen kommen vor. Bei Hautausschlag ist das Mittel abzusetzen.
Wie sich der Apothekenpreis bildet
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gibt es keine gesetzlich festgelegte Preisbindung, jede Apotheke kalkuliert selbst. Der Hersteller gibt lediglich einen unverbindlichen Preis an, an dem sich viele orientieren. Deshalb schwanken die Preise zwischen Apotheken deutlich.
Bei verschreibungspflichtigen Mitteln ist das anders: Dort gilt eine bundesweit einheitliche Preisspanne, die den Endpreis festlegt. Diese Bindung entfällt bei rezeptfreien Präparaten vollständig. Ein Vergleich lohnt sich deshalb genau hier.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer, die auf Arzneimittel in Deutschland mit dem vollen Satz von neunzehn Prozent erhoben wird. In vielen anderen EU-Staaten gilt ein ermäßigter Satz. Diese Besonderheit wird regelmäßig kritisiert.
Wann ein Arztbesuch wichtiger ist
Gedächtnisprobleme, Schwindel und Ohrgeräusche können viele Ursachen haben, von Blutdruck und Schilddrüse über Medikamentennebenwirkungen bis zu Erkrankungen des Innenohrs. Ein Präparat ersetzt diese Abklärung nicht. Gerade bei plötzlichem Auftreten ist sie dringend.
Bei akutem Hörverlust oder plötzlichem Tinnitus gilt eine zeitnahe ärztliche Vorstellung als wichtig, weil eine frühe Behandlung die Aussichten verbessert. Selbstmedikation kostet in diesem Fall wertvolle Zeit. Dasselbe gilt bei neu auftretendem Drehschwindel.
Wer Gedächtnisveränderungen bei sich oder Angehörigen bemerkt, findet in Gedächtnissprechstunden eine strukturierte Abklärung. Sie sind an vielen Kliniken angesiedelt. Eine Überweisung erfolgt über die Hausarztpraxis.
Häufige Fragen
Warum ist Tebonin so teuer?
Wegen Zulassung, Herstellung und fehlender Erstattung.
Zahlt die Kasse?
Seit 2004 in der Regel nicht.
Was ist ein Spezialextrakt?
Ein auf feste Inhaltsstoffanteile eingestellter Extrakt.
Sind Drogerieprodukte vergleichbar?
Nein, sie sind meist Nahrungsergänzungsmittel.
Gibt es günstigere Arzneimittel?
Ja, von anderen Herstellern.
Wie ist die Studienlage?
Uneinheitlich, mit allenfalls kleinen Effekten.
Gibt es Wechselwirkungen?
Ja, vor allem mit Gerinnungshemmern.
Was senkt den Preis?
Größere Packungen und Preisvergleiche.
Warum schwanken die Preise zwischen Apotheken?
Rezeptfreie Mittel unterliegen keiner Preisbindung.
Wann sollte man zum Arzt?
Bei plötzlichem Hörverlust, Schwindel oder Gedächtnisveränderungen.
Quellen
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Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






