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Kurzantwort: Bei einer fristlosen Kündigung endet ein Vertrag sofort, ohne Kündigungsfrist. Nötig ist dafür ein wichtiger Grund nach § 626 BGB: Die Fortsetzung muss der kündigenden Seite unzumutbar sein. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Vorfalls ausgesprochen werden und schriftlich erfolgen.
Der Begriff fällt meist im Arbeitsrecht, gilt aber ebenso für Mietverträge, Fitnessstudios und Handyverträge.
Gemeinsam ist allen Fällen die Hürde. Eine fristlose Kündigung ist die schärfste Reaktion auf einen Vertragsbruch, deshalb sind die Anforderungen hoch.
Dieser Text erklärt die Regeln und die Fristen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was fristlos genau heißt
Eine ordentliche Kündigung wirkt zum Ende einer Frist, etwa zum Monatsende oder nach vier Wochen. Bei der fristlosen Kündigung endet der Vertrag mit dem Zugang der Erklärung.
Der juristische Fachbegriff lautet außerordentliche Kündigung. Geregelt ist sie für Dienstverhältnisse in § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Der Wortlaut verlangt Tatsachen, aufgrund derer die Fortsetzung des Verhältnisses bis zum Ablauf der normalen Frist unzumutbar ist. Maßstab sind alle Umstände des Einzelfalls und eine Abwägung der Interessen beider Seiten.
Kündigen können beide Seiten. Auch Beschäftigte dürfen fristlos kündigen, etwa bei ausbleibendem Lohn über mehrere Monate oder bei Übergriffen im Betrieb.
Oft wird zusätzlich hilfsweise ordentlich gekündigt. Hält die fristlose Kündigung vor Gericht nicht, greift dann die ordentliche.
Wann ein wichtiger Grund vorliegt
Das Gesetz nennt keine Liste. Die Gerichte prüfen in zwei Schritten: Ist der Sachverhalt grundsätzlich geeignet, und ist die Kündigung im konkreten Fall verhältnismäßig?
Als grundsätzlich geeignet gelten unter anderem Diebstahl und Betrug zulasten des Arbeitgebers, Tätlichkeiten gegen Kollegen, beharrliche Arbeitsverweigerung, das Vortäuschen einer Krankheit und schwere Beleidigungen.
In die Abwägung fließen Dauer der Beschäftigung, bisheriges Verhalten, Alter, Unterhaltspflichten und die Schwere des Vorfalls ein. Eine zwanzigjährige beanstandungsfreie Beschäftigung wiegt schwer.
Bei steuerbarem Fehlverhalten ist in der Regel zuerst eine Abmahnung nötig. Sie entfällt nur, wenn die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass eine Hinnahme offensichtlich ausgeschlossen ist.
Eine Automatik gibt es nicht. Auch bei einem an sich geeigneten Grund kann die Kündigung unwirksam sein, wenn ein milderes Mittel ausgereicht hätte.
Die Zwei-Wochen-Frist
Nach § 626 Absatz 2 BGB darf die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden. Die Frist beginnt, sobald die kündigungsberechtigte Person die maßgeblichen Tatsachen kennt.
Das ist eine Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, verliert das Recht zur fristlosen Kündigung aus diesem Grund endgültig, egal wie schwer der Vorfall war.
Vor Ablauf darf der Sachverhalt aufgeklärt werden. Anhörungen und Ermittlungen hemmen den Fristbeginn, solange sie zügig betrieben werden.
Für Beschäftigte ist das ein wichtiger Prüfpunkt. Liegt der Vorfall länger zurück, spricht viel gegen die Wirksamkeit.
Form und was Beschäftigte tun können
Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax ist damit unwirksam. Nötig ist ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift.
Wer sich wehren will, muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Danach gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
Wichtig ist außerdem die Meldung bei der Agentur für Arbeit. Sie muss unverzüglich erfolgen, spätestens drei Tage nach Kenntnis der Beendigung.
Bei einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Nach § 159 SGB III kann sie bis zu zwölf Wochen betragen.
Was danach praktisch passiert
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeitspapiere fällig. Dazu zählen die Lohnsteuerbescheinigung, die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit und die Meldung zur Sozialversicherung.
Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht ebenfalls. Geregelt ist er in § 109 der Gewerbeordnung. Das Zeugnis muss klar formuliert sein und darf keine versteckten Bewertungen enthalten.
Nicht genommener Urlaub wird abgegolten, weil er nach dem Ende nicht mehr genommen werden kann. Die Abrechnung erfolgt mit dem letzten Entgelt.
Der Anspruch auf Krankenversicherung läuft nach dem Ende der Beschäftigung noch einen Monat nach. Danach ist eine eigene Absicherung nötig, etwa über die Agentur für Arbeit oder eine freiwillige Versicherung.
Wer gegen die Kündigung klagt, sollte trotzdem alle Fristen einhalten. Die Klage schiebt weder die Meldepflicht noch die Drei-Wochen-Frist auf.
Fristlose Kündigung außerhalb des Arbeitsrechts
Im Mietrecht regelt § 543 BGB die außerordentliche Kündigung. Der bekannteste Fall ist Zahlungsverzug: Bleibt die Miete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen ganz oder zu einem erheblichen Teil aus, darf der Vermieter fristlos kündigen.
Mieter können die Kündigung abwenden. Nach § 569 Absatz 3 BGB wird sie unwirksam, wenn der Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage vollständig ausgeglichen wird. Diese Schonfristzahlung ist innerhalb von zwei Jahren nur einmal möglich.
Für andere Dauerschuldverhältnisse gilt § 314 BGB. Darunter fallen Verträge über Fitnessstudios, Mobilfunk, Strom und Zeitschriften.
Typische Gründe sind dauerhaft mangelhafte Leistung oder ein Umzug in einen Bereich ohne Versorgung. Auch hier ist meist eine vorherige Abmahnung nötig.
Formal genügt bei diesen Verträgen oft die Textform. Ein Nachweis über den Zugang bleibt trotzdem sinnvoll.
Häufige Fragen
Was heißt fristlos gekündigt?
Der Vertrag endet sofort mit Zugang der Kündigung, ohne Kündigungsfrist.
Welche Gründe reichen für eine fristlose Kündigung?
Etwa Diebstahl, Tätlichkeit, beharrliche Arbeitsverweigerung oder vorgetäuschte Krankheit. Entscheidend bleibt der Einzelfall.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit?
Zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen, § 626 Absatz 2 BGB.
Ist eine Kündigung per WhatsApp wirksam?
Nein. § 623 BGB verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Wie lange kann man klagen?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung, § 4 Kündigungsschutzgesetz.
Gibt es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Bei verhaltensbedingter Kündigung kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden.
Quellen
- § 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 623 BGB: Schriftform der Kündigung
- § 4 Kündigungsschutzgesetz: Anrufung des Arbeitsgerichts
- § 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung bei Miete
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Geschrieben von Clara, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






