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Kurz gesagt: Trauerbeflaggung wird angeordnet – vom Bundespräsidenten oder vom Bundesinnenministerium für Bundesbehörden, von den Ländern für ihre eigenen. Anlass sind Staatstrauer, Todesfälle von Amtsträgern, Gedenktage und Katastrophen mit vielen Opfern. Die aktuellen Anordnungen veröffentlicht das Bundesinnenministerium.
Halbmast ist nie spontan. Es gibt für jeden Fall eine schriftliche Anordnung.
Wer sie anordnet
Für die Bundesbehörden ordnet das Bundesministerium des Innern die Beflaggung an, bei Staatstrauer der Bundespräsident.
Die Bundesländer entscheiden für ihre eigenen Dienstgebäude selbst – deshalb kann in einem Bundesland geflaggt werden und im anderen nicht.
Kommunen und Privatpersonen sind an die Anordnungen nicht gebunden, folgen ihnen aber meist.
Die festen Trauertage
Volkstrauertag. Zwei Sonntage vor dem ersten Advent. Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
27. Januar. Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – der Tag der Befreiung von Auschwitz.
Dazu kommen anlassbezogene Anordnungen: nach Terroranschlägen, Naturkatastrophen, dem Tod von Amtsträgern oder aus Solidarität mit anderen Staaten.
Die anderen Flaggentage
An mehreren Tagen im Jahr wird ganz geflaggt – nicht halbmast. Dazu gehören unter anderem der 1. Mai, der 9. Mai als Europatag, der 23. Mai als Tag des Grundgesetzes, der 17. Juni, der 20. Juli und der 3. Oktober.
An Wahltagen wird ebenfalls geflaggt.
Wie halbmast technisch funktioniert
Die Flagge wird zunächst ganz nach oben gezogen und dann auf halbe Höhe abgesenkt. Beim Einholen wird sie erst wieder ganz nach oben gezogen und dann heruntergeholt.
Der Grund ist historisch: Die obere Position gilt als der eigentliche Platz der Flagge; die halbe Höhe macht symbolisch Raum für eine unsichtbare Trauerflagge darüber.
An Auslegern, wo Absenken nicht möglich ist, wird ein Trauerflor angebracht – ein schwarzes Band.
Wo man nachschaut
Die aktuellen Anordnungen für Bundesbehörden veröffentlicht das Bundesinnenministerium. Die Länder informieren über ihre Innenministerien.
Wer wissen will, warum an einem bestimmten Tag geflaggt wird, findet dort die Begründung – nicht in Nachrichtenmeldungen, die den Anlass oft nicht nennen.
Die Rechtsgrundlage in Deutschland
Für Bundesbehörden gilt ein Erlass des Bundespräsidenten über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes. Er legt fest, an welchen Tagen geflaggt wird und wer eine Trauerbeflaggung anordnen darf. Zuständig ist das Bundesministerium des Innern.
Die Länder haben eigene Beflaggungserlasse, die davon abweichen können. Deshalb kommt es vor, dass in einem Bundesland halbmast geflaggt wird und im Nachbarland nicht. Bei Anlässen von nationaler Bedeutung stimmen sich Bund und Länder ab.
Kommunen folgen in der Regel dem Erlass ihres Landes. Für kommunale Anlässe können sie zusätzlich selbst anordnen. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin entscheidet darüber.
Wer flaggen muss und wer darf
Verpflichtet sind Dienstgebäude des Bundes, der Länder und der Kommunen. Private Haushalte, Unternehmen und Vereine sind frei in ihrer Entscheidung. Sie dürfen mitflaggen, müssen es aber nicht.
Wer privat mitflaggt, sollte dieselbe Form wählen wie die öffentliche Hand, also die Flagge auf halber Höhe. Bei Fahnenmasten ohne Seilzug wird stattdessen ein Trauerflor angebracht. Beides gilt als gleichwertig.
Für die Bundesdienstflagge gelten zusätzliche Vorgaben, weil ihre Verwendung Behörden vorbehalten ist. Privatpersonen nutzen die Bundesflagge ohne Adler. Der Unterschied wird häufig übersehen.
Halbmast oder Halbstock
Streng genommen unterscheidet die Seemannssprache zwischen beiden Begriffen: Halbmast bezeichnet die Position an einem Mast mit Rah, Halbstock die an einem einfachen Flaggenstock. An Land wäre demnach Halbstock korrekt. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich Halbmast durchgesetzt.
Wörterbücher führen beide Formen und werten Halbmast nicht als Fehler. In amtlichen Texten steht meist die Formulierung auf halbmast. Die Unterscheidung ist also fachsprachlich, nicht rechtlich.
Woher der Brauch stammt
Der Ursprung liegt in der Seefahrt. Eine Flagge auf halber Höhe ließ Platz für eine gedachte unsichtbare Trauerflagge darüber. Diese Erklärung ist überliefert, lässt sich historisch aber nicht sicher belegen.
Belegt ist die Praxis seit dem 17. Jahrhundert auf europäischen Schiffen. Von dort ging sie auf Landesflaggen über. Heute ist sie international verbreitet, wenn auch mit Unterschieden im Detail.
Beflaggung bei Trauerfällen im Ausland
Stirbt ein amtierendes Staatsoberhaupt eines befreundeten Staates, kann der Bund Trauerbeflaggung anordnen. Dasselbe gilt nach schweren Anschlägen oder Katastrophen mit vielen Opfern im Ausland. Die Entscheidung trifft die Bundesregierung im Einzelfall.
Deutsche Auslandsvertretungen flaggen zusätzlich nach den Gepflogenheiten des Gastlandes. Botschaften folgen dabei sowohl deutschen Anordnungen als auch örtlichen Trauertagen. Zuständig ist das Auswärtige Amt.
Eine automatische Übernahme fremder Trauertage gibt es nicht. Jede Anordnung wird eigens getroffen. Deshalb bleibt die Flagge bei manchen international beachteten Ereignissen oben.
Wie lange halbmast geflaggt wird
Üblich ist ein einzelner Tag, bei Staatstrauer auch mehrere Tage bis zur Beisetzung. Die Anordnung nennt Beginn und Ende ausdrücklich. Danach wird wieder auf volle Höhe geflaggt.
Fällt ein regulärer Flaggentag mit einer Trauerbeflaggung zusammen, geht die Trauerbeflaggung vor. Das ist im Erlass ausdrücklich geregelt. Für Schulen und Behörden gilt dieselbe Reihenfolge.
Was am Volkstrauertag gilt
Am Volkstrauertag, dem vorletzten Sonntag vor dem ersten Advent, wird bundesweit halbmast geflaggt. Er erinnert an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Der Tag ist im Beflaggungserlass ausdrücklich genannt.
Ebenfalls fest verankert ist der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Er geht auf die Befreiung des Lagers Auschwitz im Jahr 1945 zurück. Auch an diesem Tag wird auf halbmast geflaggt.
Häufige Fragen
Wer darf Halbmast anordnen?
Für den Bund das Innenministerium beziehungsweise der Bundespräsident, für die Länder deren Regierungen.
Muss man privat mitflaggen?
Nein, für Private besteht keine Pflicht.
Warum wird die Flagge erst ganz hochgezogen?
Weil die volle Höhe der eigentliche Platz der Flagge ist; die halbe Höhe ist die Ausnahme.
Was ist ein Trauerflor?
Ein schwarzes Band, das verwendet wird, wenn Absenken nicht möglich ist.
Quellen
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
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Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






