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Kurz gesagt: In Deutschland beziehen rund 1,4 Millionen ehemalige Beamte, Richter und Soldaten eine Pension. Rechnet man Hinterbliebene mit, kommt man auf etwa 1,7 Millionen Versorgungsempfänger. Zum Vergleich: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt an rund 21 Millionen Menschen.
Wer eine Pension bekommt
Pension erhalten Menschen, die als Beamte, Richter oder Berufssoldaten im Dienst von Bund, Ländern oder Kommunen standen. Der Anspruch entsteht nicht aus Beiträgen, sondern aus dem Dienstverhältnis selbst. Rechtsgrundlage sind die Beamtenversorgungsgesetze von Bund und Ländern.
Nicht dazu zählen Angestellte des öffentlichen Dienstes, auch wenn sie an derselben Schule oder in derselben Behörde arbeiten. Sie sind gesetzlich rentenversichert und erhalten zusätzlich eine Zusatzversorgung. Der Unterschied liegt allein im Status.
Die größte Gruppe stellen ehemalige Landesbeamte, weil Lehrkräfte und Polizei überwiegend bei den Ländern beschäftigt sind. Der Bund folgt mit deutlichem Abstand. Kommunen haben vergleichsweise wenige Beamte.
Der Unterschied zur Rente
Die gesetzliche Rente wird aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert und über Entgeltpunkte berechnet. Die Pension zahlt der Dienstherr direkt aus dem Haushalt, ohne dass zuvor Beiträge geflossen sind. Dafür ist die Besoldung entsprechend niedriger angesetzt.
Die Pension bemisst sich am letzten Grundgehalt und an den Dienstjahren, mit einem Höchstsatz von rund 71,75 Prozent nach vierzig Dienstjahren. Die Rente erreicht solche Werte nur in Ausnahmefällen. Dieser Unterschied ist der Kern der öffentlichen Debatte.
Zu berücksichtigen ist, dass Pensionen voll steuerpflichtig sind und Pensionäre ihre Krankenversicherung anteilig selbst tragen, meist über Beihilfe und private Restversicherung. Ein direkter Vergleich der Bruttobeträge greift deshalb zu kurz. Netto fällt der Abstand kleiner aus als brutto.
Wie sich die Zahl entwickelt
Die Zahl der Versorgungsempfänger ist über Jahrzehnte gestiegen, weil in den sechziger und siebziger Jahren viele Beamte eingestellt wurden, die inzwischen im Ruhestand sind. Besonders betroffen sind die Länder mit ihren großen Lehrerkollegien. Der Höhepunkt der Ausgaben liegt in den kommenden Jahren.
Gleichzeitig wurde die Zahl der Verbeamtungen zeitweise reduziert, was langfristig dämpfend wirkt. In einigen Ländern werden Lehrkräfte gar nicht mehr verbeamtet, in anderen wieder verstärkt. Diese Entscheidungen wirken sich erst Jahrzehnte später aus.
Für die Haushalte bedeutet das eine feste, kaum beeinflussbare Ausgabenlast. Mehrere Länder haben Versorgungsfonds eingerichtet, um vorzusorgen. Ihre Ausstattung reicht bislang nicht aus, um die Last vollständig zu decken.
Wann Beamte in den Ruhestand gehen
Die Regelaltersgrenze liegt wie bei der Rente bei 67 Jahren und wird schrittweise angehoben. Für einzelne Gruppen gelten frühere Grenzen, etwa bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug. Dort liegt sie je nach Land bei 60 bis 62 Jahren.
Ein vorzeitiger Ruhestand ist mit Abschlägen möglich, ebenso die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Letztere spielt zahlenmäßig eine erhebliche Rolle. Die Quote schwankt stark nach Berufsgruppe.
Auf Antrag können Beamte auch über die Altersgrenze hinaus im Dienst bleiben, was angesichts des Personalmangels häufiger genutzt wird. Die Voraussetzungen regeln die Länder. Ein Anspruch besteht meist nicht.
Wie hoch Pensionen sind
Die durchschnittliche Pension liegt deutlich über der durchschnittlichen Rente, was vor allem an der Berechnungsgrundlage und der langen Dienstzeit liegt. Ein direkter Vergleich der Durchschnitte ist allerdings irreführend. Beamte haben in der Regel ein durchgehendes Erwerbsleben ohne Lücken und Teilzeitphasen.
Die Höhe hängt an Besoldungsgruppe und Dienstjahren. Ein pensionierter Lehrer erhält ein Vielfaches dessen, was ein früherer Postbeamter im mittleren Dienst bekommt. Die Spannweite ist entsprechend groß.
Anpassungen erfolgen in der Regel parallel zu den Besoldungserhöhungen der aktiven Beamten. Damit hängen Pensionen an Tarifergebnissen im öffentlichen Dienst. Renten folgen dagegen der Lohnentwicklung nach einer eigenen Formel.
Die Beihilfe
Beamte und Pensionäre erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu Krankheitskosten, die je nach Fall fünfzig bis achtzig Prozent abdeckt. Den Rest versichern sie privat. Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz meist auf siebzig Prozent.
Dieses System ist ein wesentlicher Grund dafür, warum Beamte überwiegend privat krankenversichert sind. Einige Länder bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe an, mit der auch die gesetzliche Versicherung möglich wird. Die Wahl ist meist unwiderruflich.
Für die Haushalte der Länder sind Beihilfeausgaben ein eigener, wachsender Posten. Sie werden getrennt von den Pensionen ausgewiesen. Zusammen ergeben beide die Versorgungslast.
Wo die Zahlen stehen
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Versorgungsempfängerstatistik mit Zahlen nach Dienstherr, Laufbahngruppe und Grund des Ruhestands. Sie erscheint mit einigen Monaten Verzögerung. Die Daten sind frei abrufbar.
Ergänzend erstellt die Bundesregierung regelmäßig einen Versorgungsbericht mit Vorausberechnungen für mehrere Jahrzehnte. Er ist die Grundlage für Debatten über die künftige Belastung. Auch die Länder legen eigene Berichte vor.
Wer Zahlen zitiert, sollte Stichtag und Abgrenzung nennen — also ob Hinterbliebene enthalten sind. Genau hier entstehen die meisten Widersprüche zwischen Quellen. Die Spanne zwischen 1,4 und 1,7 Millionen erklärt sich vollständig daraus.
Die Debatte um das Beamtenverhältnis
Kritiker halten die Verbeamtung großer Berufsgruppen für überholt, weil das Streikverbot und die lebenslange Versorgung ursprünglich für hoheitliche Aufgaben gedacht waren. Lehrkräfte, so das Argument, üben keine hoheitliche Gewalt aus. Andere Länder kommen ohne verbeamtete Lehrer aus.
Befürworter verweisen auf die Bindungswirkung: Wer verbeamtet ist, wechselt seltener den Arbeitgeber, was gerade bei Personalmangel zählt. Zudem sei die Besoldung im aktiven Dienst niedriger als vergleichbare Angestelltenvergütungen. Der Vorteil verschiebe sich damit nur zeitlich.
Praktisch entscheidet jedes Bundesland selbst. Berlin verzichtete jahrelang auf die Verbeamtung von Lehrkräften und kehrte 2022 zurück, weil Bewerber abwanderten. Das zeigt, wie stark das Instrument im Wettbewerb um Personal wirkt.
Was mit dem Ruhestand zusammenhängt
Pensionäre dürfen hinzuverdienen, allerdings wird Einkommen aus dem öffentlichen Dienst auf die Pension angerechnet. Für Einkünfte aus privater Tätigkeit gelten großzügigere Regeln. Die Einzelheiten stehen in den Versorgungsgesetzen.
Wer vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, muss Abschläge hinnehmen, üblicherweise 3,6 Prozent je Jahr. Bei Dienstunfähigkeit gelten Sonderregeln mit Zurechnungszeiten. Diese sollen verhindern, dass eine frühe Erkrankung die Versorgung entwertet.
Hinterbliebene erhalten Witwen- oder Waisengeld, das als Anteil der Pension berechnet wird. Auch diese Zahlungen laufen über den Dienstherrn. In der Statistik erscheinen sie als eigene Gruppe.
Häufige Fragen
Wie viele Pensionäre gibt es?
Rund 1,4 Millionen, mit Hinterbliebenen etwa 1,7 Millionen.
Wer bekommt eine Pension?
Ehemalige Beamte, Richter und Berufssoldaten.
Wie unterscheidet sie sich von der Rente?
Sie wird ohne Beiträge direkt vom Dienstherrn gezahlt.
Wie hoch ist der Höchstsatz?
Rund 71,75 Prozent nach vierzig Dienstjahren.
Sind Pensionen steuerpflichtig?
Ja, in voller Höhe.
Wann gehen Beamte in den Ruhestand?
Regulär mit 67, bei einigen Gruppen früher.
Was ist die Beihilfe?
Ein Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten.
Wo stehen die Zahlen?
In der Versorgungsempfängerstatistik.
Dürfen Pensionäre hinzuverdienen?
Ja, Einkommen aus dem öffentlichen Dienst wird angerechnet.
Wie hoch sind Abschläge bei früherem Ruhestand?
Üblicherweise 3,6 Prozent je Jahr.
Quellen
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
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Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






