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Kurz gesagt: Anlagegold ist nach § 25c Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit — Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die Gold als Finanzanlage einstuft. Silber gilt dagegen als gewöhnliche Ware und unterliegt der Umsatzsteuer, in Deutschland mit 19 Prozent bei Barren. Davon getrennt zu sehen ist die Einkommensteuer: Gewinne aus beiden Metallen sind nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei.
Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Anlageberatung.
Warum Gold befreit ist
Die Befreiung geht auf eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 1998 zurück, die zum Jahr 2000 in Kraft trat. Ziel war, Anlagegold innerhalb der Union einheitlich wie ein Finanzprodukt zu behandeln und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu beenden. Vorher besteuerten die Länder sehr unterschiedlich.
Der Gedanke dahinter: Anlagegold wird nicht verbraucht, sondern gehalten und weiterverkauft, ähnlich einem Wertpapier. Eine Umsatzsteuer würde bei jedem Handelsschritt anfallen und den Anlagezweck verzerren. Deshalb wurde es steuerlich Finanzanlagen gleichgestellt.
Silber, Platin und Palladium wurden bewusst nicht einbezogen, weil sie überwiegend industriell verwendet werden. Sie gelten daher als Ware. Diese Unterscheidung ist eine politische Entscheidung, keine sachliche Notwendigkeit.
Was als Anlagegold gilt
Barren und Plättchen müssen einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln aufweisen, um als Anlagegold zu gelten. Für Münzen gelten eigene Bedingungen: mindestens 900 Tausendstel Feingehalt, Prägung nach 1800, gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland und ein Verkaufspreis von höchstens 180 Prozent des Goldwerts. Wer diese Kriterien erfüllt, ist befreit.
Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine Liste der Münzen, die diese Bedingungen erfüllen. Darauf stehen unter anderem Krügerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und American Eagle. Sammlermünzen mit hohem Aufschlag fallen dagegen heraus.
Goldschmuck ist ebenfalls nicht befreit, weil er als Ware und nicht als Anlage gilt. Er unterliegt der vollen Umsatzsteuer. Das erklärt den erheblichen Preisunterschied zwischen Schmuck und Barren.
Wie Silber besteuert wird
Silberbarren unterliegen beim Kauf in Deutschland dem vollen Steuersatz von 19 Prozent. Dieser Aufschlag ist beim Wiederverkauf an einen Händler nicht erstattungsfähig, weil Privatpersonen keine Vorsteuer geltend machen können. Der Silberpreis muss also erst deutlich steigen, bevor sich der Kauf rechnet.
Für Silbermünzen gilt seit 2014 die Differenzbesteuerung, sofern der Händler sie anwendet. Dabei wird die Steuer nur auf die Handelsspanne erhoben, nicht auf den vollen Preis. Der effektive Aufschlag liegt dadurch deutlich niedriger.
Voraussetzung ist, dass der Händler die Münzen selbst ohne Vorsteuerabzug erworben hat, etwa von Privatpersonen oder aus dem Nichtgemeinschaftsgebiet. Auf der Rechnung darf dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Wer differenzbesteuert kauft, sollte das prüfen.
Das Zollfreilager
Eine weitere Möglichkeit ist die Lagerung im Zollfreilager außerhalb der Europäischen Union, etwa in der Schweiz. Solange das Silber dort bleibt, fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Sie entsteht erst bei der Einfuhr.
Dafür entstehen laufende Lagerkosten und man hat das Metall nicht physisch zur Hand. Ob sich das rechnet, hängt an Anlagesumme und Haltedauer. Bei kleinen Beträgen überwiegen die Gebühren.
Zu prüfen sind außerdem Seriosität des Anbieters, Versicherung und die Frage, ob das Metall individuell zugeordnet oder nur anteilig gehalten wird. Diese Unterscheidung wird oft übersehen. Sie ist im Insolvenzfall entscheidend.
Die Einkommensteuer
Von der Umsatzsteuer zu trennen ist die Besteuerung von Gewinnen. Für physische Edelmetalle gilt § 23 Einkommensteuergesetz: Wird innerhalb eines Jahres nach Kauf verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig, danach steuerfrei. Diese Regel gilt für Gold und Silber gleichermaßen.
Innerhalb der Jahresfrist greift eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
Anders behandelt werden Wertpapiere auf Edelmetalle: Bei ihnen fällt in der Regel Abgeltungsteuer an, unabhängig von der Haltedauer. Für bestimmte Produkte mit Lieferanspruch gab es Sonderregeln, die mehrfach geändert wurden. Hier lohnt eine steuerliche Beratung.
Was beim Kauf zu beachten ist
Beim Kauf physischer Metalle fallen neben der Steuer Aufschläge auf den Materialwert an, die bei kleinen Stückelungen prozentual deutlich höher sind. Ein Ein-Gramm-Barren kostet je Gramm ein Vielfaches eines Kilobarrens. Diese Spanne wird beim Verkauf nicht zurückerstattet.
Für Barzahlungen bei Edelmetallkäufen gilt in Deutschland eine Identifizierungsgrenze von 2.000 Euro. Darüber muss sich der Käufer ausweisen. Diese Regel dient der Geldwäscheprävention.
Beim Verkauf verlangen Händler in der Regel Originalverpackung und Zertifikat, sonst sind Abschläge üblich. Auch eine Echtheitsprüfung kann anfallen. Beides sollte man bei der Aufbewahrung berücksichtigen.
Wie sich das auf die Rendite auswirkt
Wer Silberbarren mit neunzehn Prozent Umsatzsteuer kauft, startet rechnerisch mit einem Minus in dieser Höhe, weil der Betrag beim Verkauf an einen Händler nicht zurückkommt. Der Silberpreis muss also erst um diesen Anteil steigen, bevor überhaupt ein Gewinn entsteht. Bei Gold entfällt dieser Effekt vollständig.
Hinzu kommt bei beiden Metallen die Spanne zwischen An- und Verkaufspreis des Händlers, die bei Silber wegen des höheren Volumens je Euro Anlagesumme spürbarer ausfällt. Auch Lagerung und Transport sind bei Silber aufwendiger, weil es je Wert deutlich mehr Platz und Gewicht braucht. Ein Kilogramm Silber ist ein Bruchteil des Werts eines Kilogramms Gold.
Silber gilt zudem als schwankungsanfälliger, weil ein großer Teil der Nachfrage aus der Industrie stammt und mit der Konjunktur schwankt. Gold wird stärker als Wertspeicher gehalten. Beide Metalle verhalten sich deshalb unterschiedlich.
Was in anderen Ländern gilt
Die Befreiung von Anlagegold gilt in der gesamten Europäischen Union einheitlich, weil sie auf einer Richtlinie beruht. Bei Silber unterscheiden sich die Sätze dagegen: In Estland gilt der volle nationale Satz, in Norwegen außerhalb der EU wieder ein anderer. Der Kauf im Ausland kann deshalb günstiger ausfallen.
Bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat wird allerdings Einfuhrumsatzsteuer fällig, sobald das Metall die Grenze passiert. Reisefreimengen sind niedrig und für Anlagemengen nicht relevant. Wer das umgeht, begeht Steuerhinterziehung.
Innerhalb der EU ist der private Kauf ohne weitere Steuer möglich, weil die Steuer bereits im Kaufland entrichtet wurde. Nachweise sollten aufbewahrt werden. Bei größeren Mengen ist eine Beratung sinnvoll.
Häufige Fragen
Warum ist Gold steuerfrei?
Es gilt nach EU-Recht als Finanzanlage.
Wie hoch ist die Steuer auf Silber?
19 Prozent bei Barren.
Was ist Differenzbesteuerung?
Steuer nur auf die Handelsspanne des Händlers.
Welche Münzen sind befreit?
Die auf der jährlichen EU-Liste.
Ist Goldschmuck befreit?
Nein.
Wann sind Gewinne steuerfrei?
Nach einem Jahr Haltedauer.
Gilt das auch für Silber?
Ja, dieselbe Regel.
Ab wann muss man sich ausweisen?
Bei Barzahlung ab 2.000 Euro.
Bekommt man die Steuer auf Silber zurück?
Als Privatperson nicht.
Ist Gold in der ganzen EU befreit?
Ja, aufgrund einer EU-Richtlinie.
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Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






