Was bedeutet ordentliche Kündigung? Fristen und Regeln

Kurzantwort: Eine ordentliche Kündigung beendet einen Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Sie ist der Normalfall. Im Arbeitsrecht regelt Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Fristen: Grundsätzlich sind es vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Wer ordentlich kündigt, muss also nur zwei Dinge im Blick haben: die richtige Frist und die richtige Form.

Der Gegensatz ist die außerordentliche Kündigung, die aus wichtigem Grund sofort wirkt. Bei der ordentlichen Kündigung läuft der Vertrag dagegen bis zum Ende der Frist ganz normal weiter, mit Arbeit und mit Lohn.

Der Begriff gilt nicht nur für Arbeitsverträge. Auch Mietverträge, Handyverträge, Versicherungen und Mitgliedschaften werden ordentlich gekündigt.

Hier findest du die Fristen für die häufigsten Fälle, die Frage nach dem Kündigungsgrund und die Formvorschriften. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt der Text nicht.

Was ordentlich hier bedeutet

Ordentlich heißt nicht „sauber“ oder „korrekt“, sondern „dem normalen Weg entsprechend“. Gemeint ist die Kündigung, die der Vertrag ohnehin vorsieht.

Daraus folgt: Wer ordentlich kündigt, braucht keinen besonderen Anlass, sondern muss die Frist einhalten. Und der Vertrag endet nicht sofort, sondern zu einem bestimmten Termin.

Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag

Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht ein Monat. Diese Frist gilt für beide Seiten.

Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Dauer der Beschäftigung. Nach zwei Jahren im Betrieb beträgt sie einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate, nach zehn Jahren vier Monate, nach zwölf Jahren fünf Monate, nach fünfzehn Jahren sechs Monate und nach zwanzig Jahren sieben Monate zum Monatsende.

In einer vereinbarten Probezeit von längstens sechs Monaten kann mit zwei Wochen gekündigt werden, ohne festen Termin.

Der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag kann abweichende Fristen enthalten. Für Beschäftigte darf die Frist nicht länger sein als die des Arbeitgebers.

Bei befristeten Verträgen ist die ordentliche Kündigung übrigens nur möglich, wenn sie im Vertrag oder im Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Sonst endet der Vertrag allein durch Zeitablauf.

Braucht die Kündigung einen Grund?

Für Beschäftigte nicht. Wer selbst kündigt, muss keinen Grund nennen.

Für Arbeitgeber hängt es vom Kündigungsschutzgesetz ab. Es greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig.

Gilt das Gesetz, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Anerkannt sind drei Gruppen von Gründen: personenbedingt, etwa bei dauerhafter Krankheit, verhaltensbedingt, meist nach vorheriger Abmahnung, und betriebsbedingt, wenn der Arbeitsplatz wegfällt. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist zusätzlich eine Sozialauswahl nötig.

Besonderen Schutz genießen unter anderem Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Mitglieder des Betriebsrats.

Form und Klagefrist

Für Arbeitsverträge gilt Paragraf 623 BGB: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. E-Mail, Messenger oder Fax genügen nicht.

Der Zugang zählt, nicht das Absenden. Wer sicher gehen will, übergibt persönlich mit Zeugen oder nutzt ein Einwurf-Einschreiben.

Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers kannst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Diese Frist steht in Paragraf 4 des Kündigungsschutzgesetzes und gilt streng.

Ordentliche Kündigung der Wohnung

Im Mietrecht ist die Lage unterschiedlich verteilt. Mieterinnen und Mieter können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, dann endet das Mietverhältnis nach zwei weiteren Monaten.

Vermieter brauchen dagegen ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf. Ihre Frist verlängert sich mit der Mietdauer: auf sechs Monate nach fünf Jahren und auf neun Monate nach acht Jahren.

Auch hier gilt Schriftform. Bei mehreren Mietparteien im Vertrag müssen alle unterschreiben, und die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein. Ein Zeitmietvertrag lässt sich dagegen ordentlich gar nicht kündigen, er endet zum vereinbarten Termin.

Handy, Fitness, Strom: die Regeln seit 2022

Bei Verbraucherverträgen über laufende Leistungen hat der Gesetzgeber die Lage verbessert. Verträge dürfen weiterhin bis zu 24 Monate Erstlaufzeit haben. Verlängern sie sich danach automatisch, sind sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die früher übliche stillschweigende Verlängerung um ein ganzes Jahr ist damit vom Tisch.

Dazu kommt der Kündigungsbutton. Wer online Verträge abschließen lässt, muss auf der Website eine leicht auffindbare Schaltfläche zur Kündigung anbieten. Fehlt sie, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur außerordentlichen Kündigung?

Die ordentliche Kündigung hält die Frist ein und braucht keinen wichtigen Grund. Die außerordentliche wirkt sofort, setzt aber einen wichtigen Grund voraus.

Wann muss die Kündigung spätestens da sein?

Sie muss innerhalb der Frist zugehen, nicht nur abgeschickt sein. Bei vier Wochen zum Monatsende ist das je nach Monatslänge der 31. Tag vor dem Ende.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Beim Arbeitsvertrag und beim Mietvertrag nicht. Bei vielen Verbraucherverträgen genügt heute die Textform, dort reicht eine E-Mail.

Muss ich in der Kündigungsfrist noch arbeiten?

Ja, solange dich der Arbeitgeber nicht freistellt. Auch der Urlaubsanspruch besteht weiter.

Was passiert mit Resturlaub?

Er wird genommen oder ausbezahlt. Der Arbeitgeber kann Urlaub in der Freistellung anrechnen, wenn er das ausdrücklich erklärt.

Zählen Wochenenden bei der Frist mit?

Ja, die Fristen laufen in Kalendertagen. Nur beim Zugang der Mietkündigung wird auf die ersten drei Werktage des Monats abgestellt, dort zählt der Samstag mit.

Gilt eine Kündigung auch ohne Empfangsbestätigung?

Ja, entscheidend ist der Zugang. Im Streitfall muss ihn aber derjenige beweisen, der gekündigt hat.

Quellen

BGB, Paragraf 622 – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
BGB, Paragraf 573c – Fristen der ordentlichen Kündigung
Kündigungsschutzgesetz, Paragraf 1 – Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

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Geschrieben von Clara, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.

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