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Kurz gesagt: Deutschland hat 16 Bundesländer. Dazu gehören drei Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen. Die heutige Aufteilung besteht seit der Wiedervereinigung 1990.
Die Zahl ist seit über dreißig Jahren unverändert – die Grenzen sind es nicht immer gewesen.
Die 16 Länder
Nach Einwohnerzahl geordnet:
- Nordrhein-Westfalen – rund 18 Millionen, Landeshauptstadt Düsseldorf
- Bayern – rund 13 Millionen, München. Flächenmäßig das größte Land.
- Baden-Württemberg – rund 11 Millionen, Stuttgart
- Niedersachsen – rund 8 Millionen, Hannover
- Hessen – rund 6 Millionen, Wiesbaden
- Rheinland-Pfalz – rund 4 Millionen, Mainz
- Sachsen – rund 4 Millionen, Dresden
- Berlin – rund 3,8 Millionen, Stadtstaat
- Schleswig-Holstein – rund 3 Millionen, Kiel
- Brandenburg – rund 2,5 Millionen, Potsdam
- Sachsen-Anhalt – rund 2,2 Millionen, Magdeburg
- Thüringen – rund 2,1 Millionen, Erfurt
- Hamburg – rund 1,9 Millionen, Stadtstaat
- Mecklenburg-Vorpommern – rund 1,6 Millionen, Schwerin
- Saarland – rund 1 Million, Saarbrücken
- Bremen – rund 680.000, Stadtstaat aus Bremen und Bremerhaven
Wie sie entstanden
Die westdeutschen Länder wurden nach 1945 von den Besatzungsmächten gebildet, teils entlang alter Grenzen, teils neu geschnitten. Bei Gründung der Bundesrepublik 1949 waren es elf.
1952 schlossen sich Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu Baden-Württemberg zusammen – die bislang einzige Länderfusion, bestätigt durch Volksabstimmung.
1957 kam das Saarland dazu, das bis dahin ein französisch verwaltetes Gebiet war.
1990 traten die fünf neuen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei, und Ost- und West-Berlin wurden vereinigt. Damit waren es 16.
Der gescheiterte Zusammenschluss
1996 stimmten Berlin und Brandenburg über eine Fusion ab. In Berlin gab es eine Mehrheit dafür, in Brandenburg dagegen – das Vorhaben scheiterte.
Was die Länder dürfen
Sie sind keine Verwaltungsbezirke, sondern haben eigene Staatlichkeit: eigene Verfassung, eigenes Parlament, eigene Regierung, eigene Gerichte.
Zuständig sind sie vor allem für Bildung, Polizei, Kultur und Kommunalrecht. Deshalb unterscheiden sich Schulsysteme und Ferienzeiten von Land zu Land.
Über den Bundesrat wirken sie an der Bundesgesetzgebung mit. Die Stimmenzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl – zwischen drei und sechs.
Häufige Fragen
Was ist ein Stadtstaat?
Ein Bundesland, das nur aus einer Stadt besteht. Berlin, Hamburg und Bremen sind gleichzeitig Stadt und Land.
Welches Land ist das kleinste?
Nach Fläche und Einwohnern Bremen.
Kann die Zahl sich ändern?
Ja. Das Grundgesetz sieht in Artikel 29 eine Neugliederung vor, sie erfordert aber eine Volksabstimmung in den betroffenen Ländern.
Hieß es früher Bundesländer?
Das Grundgesetz spricht schlicht von Ländern. Bundesland ist die geläufige Alltagsbezeichnung.
Quellen
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Wie viele Schwule gibt es in Deutschland? Die Zahlen
- Wie viele Spinnen gibt es in Deutschland? Rund 1.000 Arten
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Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






