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Kurz gesagt: In Deutschland gibt es rund 40 Steuerarten. Die genaue Zahl schwankt je nach Zählweise, weil einzelne Steuern nur in wenigen Gemeinden erhoben werden. Den größten Teil des Aufkommens tragen wenige: Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Energiesteuer machen zusammen den Löwenanteil aus.
Warum die Zahl schwankt
Das Bundesfinanzministerium führt in seinen Übersichten rund vierzig Steuerarten auf. Andere Zählungen kommen auf mehr oder weniger, weil sie örtliche Bagatellsteuern unterschiedlich behandeln. Eine amtlich verbindliche Gesamtzahl gibt es nicht.
Hinzu kommt die Abgrenzung zu anderen Abgaben: Gebühren, Beiträge und Sozialversicherungsbeiträge sind rechtlich keine Steuern. Eine Steuer ist eine Geldleistung ohne unmittelbare Gegenleistung. Wer Gebühren mitzählt, kommt zu ganz anderen Zahlen.
Auch der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern ein Beitrag für eine Leistung. Diese Unterscheidung war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Sie ist rechtlich geklärt.
Wer welche Steuer bekommt
Steuern fließen je nach Art an Bund, Länder, Gemeinden oder an mehrere zugleich. Die wichtigsten sind Gemeinschaftsteuern, an denen alle drei Ebenen beteiligt sind: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Die Verteilungsschlüssel legt das Grundgesetz und einfaches Gesetz fest.
Reine Bundessteuern sind unter anderem Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer und Solidaritätszuschlag. Reine Ländersteuern sind Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer und Biersteuer. Gemeindesteuern sind Gewerbesteuer und Grundsteuer.
Diese Zuordnung erklärt viele politische Konflikte. Wer eine Steuer senken will, greift damit in die Einnahmen einer bestimmten Ebene ein. Deshalb sind Steueränderungen fast immer Verhandlungssache zwischen Bund und Ländern.
Die großen Einnahmequellen
Die Lohn- und Einkommensteuer ist die aufkommensstärkste Steuer, gefolgt von der Umsatzsteuer. Beide zusammen bringen weit über die Hälfte aller Steuereinnahmen. Alle übrigen Steuerarten fallen dagegen deutlich ab.
Auf den nächsten Plätzen folgen Energiesteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Tabaksteuer. Diese sechs Steuern decken den überwiegenden Teil des Gesamtaufkommens. Die restlichen über dreißig Arten spielen zahlenmäßig eine geringe Rolle.
Trotzdem sind kleine Steuern nicht bedeutungslos: Für einzelne Gemeinden kann eine örtliche Steuer spürbare Einnahmen bringen. Und manche Steuern verfolgen Lenkungszwecke statt Einnahmeziele. Die Tabaksteuer ist dafür das bekannteste Beispiel.
Die örtlichen Bagatellsteuern
Gemeinden dürfen bestimmte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, etwa Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungsteuer und Übernachtungsteuer. Ob und in welcher Höhe sie erhoben werden, entscheidet der Gemeinderat. Deshalb unterscheiden sich die Regeln von Ort zu Ort.
Die Hundesteuer ist die bekannteste dieser Steuern und wird fast überall erhoben, mit sehr unterschiedlichen Sätzen. Für den ersten Hund fallen je nach Gemeinde einige zehn bis über hundert Euro jährlich an. Für weitere Hunde steigen die Sätze meist deutlich.
Die Zweitwohnungsteuer trifft vor allem Studierende und Pendler mit einer Nebenwohnung. Auch Ferienwohnungen können betroffen sein. Die Ausgestaltung war mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren.
Steuern mit Lenkungszweck
Manche Steuern sollen Verhalten beeinflussen statt vor allem Geld einbringen. Tabak- und Alkoholsteuern verteuern gesundheitsschädlichen Konsum, die CO2-Bepreisung verteuert fossile Brennstoffe. Der Einnahmeeffekt ist dabei ein Nebenprodukt.
Bei erfolgreicher Lenkung sinkt das Aufkommen im Lauf der Zeit, was politisch gewollt ist. Genau daraus entsteht ein Zielkonflikt, wenn ein Haushalt auf diese Einnahmen angewiesen ist. Die Debatte über die Tabaksteuer zeigt das regelmäßig.
Auch die Kfz-Steuer wurde mehrfach umgebaut, zuletzt stärker am Ausstoß orientiert. Solche Umbauten wirken langsam, weil der Fahrzeugbestand nur langsam wechselt. Der Effekt zeigt sich erst über Jahre.
Steuern, die es nicht mehr gibt
Im Lauf der Zeit sind zahlreiche Steuerarten abgeschafft worden, darunter Salzsteuer, Zuckersteuer, Leuchtmittelsteuer und Teesteuer für einzelne Bereiche. Manche wurden aufgehoben, weil der Verwaltungsaufwand höher war als das Aufkommen. Andere passten nicht mehr in europäische Vorgaben.
Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, weil das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsregeln beanstandete. Rechtlich existiert sie weiter, sie wird nur nicht angewandt. Eine Wiedereinführung wäre ohne Verfassungsänderung möglich, verlangt aber neue Bewertungsregeln.
Auch die Gewerbekapitalsteuer und die Börsenumsatzsteuer sind entfallen. Über beide wird in Abständen wieder diskutiert. Neue Steuern einzuführen ist politisch aufwendiger als bestehende zu ändern.
Die Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wurde ab 2025 auf neuer Grundlage erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. Alle Grundstücke in Deutschland mussten dafür neu bewertet werden. Das war eines der größten Verwaltungsvorhaben der letzten Jahrzehnte.
Die Länder durften eigene Modelle wählen, weshalb die Berechnung je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. Einige orientieren sich am Wert, andere allein an der Fläche. Für Eigentümer und Mieter ergeben sich daraus sehr unterschiedliche Belastungen.
Insgesamt sollte die Reform aufkommensneutral wirken, im Einzelfall verschiebt sie die Lasten aber erheblich. Manche zahlen deutlich mehr, andere weniger. Die Hebesätze der Gemeinden entscheiden dabei mit.
Wo man nachschlägt
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich eine Übersicht aller Steuerarten mit Rechtsgrundlage, Aufkommen und Empfänger. Diese Sammlung ist frei zugänglich und die verlässlichste Quelle. Sie enthält auch historische Reihen.
Die Gesetzestexte selbst stehen im Portal des Bundesjustizministeriums, jeweils in der geltenden Fassung. Für kommunale Steuern gelten zusätzlich örtliche Satzungen. Diese finden sich auf den Seiten der jeweiligen Gemeinde.
Wer eine Zahl nennt, sollte das Bezugsjahr angeben, weil sich Steuerarten und Aufkommen jährlich ändern. Die Größenordnung von rund vierzig Arten ist seit Jahren stabil. Sie taugt als Orientierung.
Die Steuerquote im Vergleich
Die Steuerquote setzt die Steuereinnahmen ins Verhältnis zur Wirtschaftsleistung und liegt in Deutschland im oberen Mittelfeld der Industrieländer. Rechnet man Sozialbeiträge hinzu, ergibt sich die Abgabenquote, bei der Deutschland deutlich weiter vorn steht. Beide Kennzahlen werden regelmäßig verwechselt.
Der Unterschied ist erheblich, weil Sozialbeiträge in Deutschland einen sehr großen Teil der Gesamtbelastung ausmachen. In Ländern mit steuerfinanzierten Gesundheitssystemen fällt die Steuerquote höher und die Beitragsquote niedriger aus. Ein Vergleich allein über die Steuerquote führt deshalb in die Irre.
Die OECD veröffentlicht beide Kennzahlen jährlich für alle Mitgliedsländer. Sie sind der übliche Bezugspunkt für internationale Vergleiche. Wer Zahlen zitiert, sollte die Abgrenzung nennen.
Häufige Fragen
Wie viele Steuern gibt es in Deutschland?
Rund vierzig Steuerarten.
Welche bringt am meisten?
Die Lohn- und Einkommensteuer.
Was ist eine Gemeinschaftsteuer?
Eine Steuer, an der Bund, Länder und Gemeinden beteiligt sind.
Welche Steuern bekommen Gemeinden?
Vor allem Gewerbe- und Grundsteuer.
Ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer?
Nein, ein Beitrag.
Gibt es die Vermögensteuer noch?
Sie wird seit 1997 nicht mehr erhoben.
Was ist eine Bagatellsteuer?
Eine örtliche Steuer mit geringem Aufkommen.
Wo stehen die amtlichen Angaben?
In den Übersichten des Bundesfinanzministeriums.
Was ist der Unterschied zwischen Steuer- und Abgabenquote?
Die Abgabenquote enthält zusätzlich die Sozialbeiträge.
Quellen
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Wie viele Spinnen gibt es in Deutschland? Rund 1.000 Arten
- Wie viele Schüler gibt es in Deutschland? Rund 11 Millionen
- Wie viele Gemeinden gibt es in Deutschland? Rund 10.700
Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






