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Kurz gesagt: In Deutschland gibt es rund 45.000 Kirchengebäude: etwa 24.000 katholische und rund 21.000 evangelische. Die Zahl sinkt, weil Gemeinden zusammengelegt werden und Gebäude aufgegeben werden müssen.
Es sind mehr Kirchen als Apotheken – und deutlich mehr, als die Gemeinden noch tragen können.
Die Verteilung
Die katholische Kirche zählt gut 24.000 Kirchen und Kapellen, die evangelischen Landeskirchen rund 21.000. Dazu kommen Gebäude der Freikirchen und orthodoxer Gemeinden.
Regional ist die Dichte sehr unterschiedlich: katholisch geprägt sind Bayern, das Rheinland und das Münsterland, evangelisch geprägt Norddeutschland, Hessen und Württemberg.
Warum die Zahl sinkt
Beide großen Kirchen verlieren seit Jahren Mitglieder – durch Austritte und durch die Altersstruktur. Damit sinken die Kirchensteuereinnahmen, aus denen der Unterhalt bezahlt wird.
Ein Kirchengebäude verursacht laufende Kosten für Heizung, Dach, Turm und Orgel. Viele Gemeinden können mehrere Gebäude nicht mehr tragen und legen zusammen.
Fachleute rechnen damit, dass in den kommenden Jahrzehnten ein erheblicher Teil des Bestands nicht in der bisherigen Nutzung bleibt.
Was mit aufgegebenen Kirchen passiert
Umnutzung. Bibliotheken, Konzertsäle, Kindertagesstätten, Wohnungen. Beide Kirchen achten dabei auf eine mit dem früheren Zweck vereinbare Nutzung.
Übergabe an andere Gemeinden. Etwa an orthodoxe oder freikirchliche Gemeinden.
Abriss. Der seltenste Fall, meist nur bei Bauten ohne Denkmalwert.
Vor jeder Umnutzung steht die Entwidmung – ein formeller Akt, der die gottesdienstliche Bestimmung aufhebt.
Der Denkmalschutz
Ein großer Teil der Kirchen steht unter Denkmalschutz. Das begrenzt, was baulich möglich ist, und macht den Unterhalt teurer.
Zugleich sind Kirchen für viele Orte das älteste erhaltene Gebäude überhaupt – der Grund, warum ihr Erhalt auch Menschen beschäftigt, die nicht Mitglied sind.
Warum Gemeinden zusammengelegt werden
Sinkende Mitgliederzahlen und rückläufige Kirchensteuereinnahmen zwingen beide großen Kirchen zu Strukturreformen. Gemeinden werden zusammengelegt, Pfarrstellen gebündelt und Gebäude aufgegeben. Diese Prozesse laufen seit Jahren.
Der Unterhalt eines Kirchengebäudes verursacht erhebliche Kosten für Heizung, Versicherung, Instandhaltung und Denkmalpflege. Bei geringer Nutzung stehen diese Kosten in keinem Verhältnis. Genau daraus entsteht der Handlungsdruck.
Entschieden wird auf Ebene der Landeskirchen und Bistümer nach eigenen Verfahren. Gemeinden werden dabei beteiligt. Die Entscheidungen sind häufig konfliktreich.
Was mit aufgegebenen Gebäuden geschieht
Vor einer anderen Nutzung wird ein Gebäude förmlich entwidmet, womit die liturgische Nutzung endet. Erst danach ist ein Verkauf oder Umbau möglich. Für den Umgang gibt es kirchliche Richtlinien.
Umgenutzt werden Kirchen unter anderem als Wohnraum, Bibliothek, Konzertsaal, Kita oder Kolumbarium für Urnen. Erwünscht sind Nutzungen, die dem bisherigen Charakter nicht widersprechen. Gastronomie und Diskotheken werden meist ausgeschlossen.
Ein Abriss kommt nur infrage, wenn keine Nutzung gefunden wird und kein Denkmalschutz besteht. Er ist die Ausnahme. In Einzelfällen wurden Gebäude für Bergbau oder Verkehrsprojekte abgetragen.
Denkmalschutz in der Praxis
Ein erheblicher Teil der Kirchengebäude steht unter Denkmalschutz, der von den Ländern geregelt wird. Veränderungen bedürfen dann einer Genehmigung. Das betrifft auch Heizung, Fenster und Innenausstattung.
Denkmalschutz erschwert Umbauten, sichert aber Zugang zu Fördermitteln. Bund, Länder und Stiftungen fördern Sanierungen. Auch private Spenden und Fördervereine spielen eine große Rolle.
Zwischen Kirchen und Denkmalbehörden bestehen häufig Vereinbarungen über Zuständigkeiten. Das eigene kirchliche Denkmalrecht ergänzt das staatliche. Diese Doppelstruktur ist historisch gewachsen.
Wer die Gebäude bezahlt
Finanziert wird überwiegend aus Kirchensteuern, Kollekten und Rücklagen. Hinzu kommen Staatsleistungen, die aus Enteignungen des frühen 19. Jahrhunderts stammen und bis heute gezahlt werden. Ihre Ablösung ist im Grundgesetz vorgesehen, aber nicht umgesetzt.
Kirchensteuer wird von den Finanzämtern eingezogen, die dafür eine Gebühr einbehalten. Sie beträgt je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Einkommensteuer. Wer austritt, zahlt sie nicht mehr.
Für Kulturdenkmäler fließen zusätzlich öffentliche Mittel, unabhängig von der religiösen Nutzung. Begründet wird das mit dem allgemeinen Erhaltungsinteresse. Diese Förderung ist rechtlich anders begründet als Staatsleistungen.
Wie viele Menschen Mitglied sind
Beide großen Kirchen verlieren seit Jahren Mitglieder, sowohl durch Austritte als auch durch die Altersstruktur. Die Zahlen werden jährlich veröffentlicht. Erstmals gehört inzwischen weniger als die Hälfte der Bevölkerung einer der beiden Kirchen an.
Der Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht, je nach Bundesland, und ist gebührenpflichtig. Er wirkt ab dem Folgemonat. Eine Wiederaufnahme ist möglich.
Neben den beiden großen Kirchen gibt es zahlreiche kleinere christliche Gemeinschaften mit eigenen Gebäuden. Sie erscheinen in Statistiken oft nicht. Auch das erklärt Unterschiede zwischen Zahlen.
Kirchen als Orte für alle
Viele Gemeinden öffnen ihre Gebäude für Konzerte, Ausstellungen und Beratungsangebote, unabhängig von der Konfession. Damit sollen Gebäude im Ort verankert bleiben. Solche Projekte sind vielerorts erfolgreich.
In Innenstädten dienen Kirchen zunehmend als Ruheräume und Anlaufstellen. Offene Kirchen sind tagsüber zugänglich, teils mit ehrenamtlicher Aufsicht. Für Touristen sind sie ein wichtiger Anlaufpunkt.
Wer sich für Baugeschichte interessiert, findet in Denkmallisten und Kirchenführern ausführliche Angaben. Viele Landesämter stellen ihre Listen online. Sie sind kostenfrei einsehbar.
Wie Kirchengebäude gezählt werden
Gezählt werden je nach Quelle Pfarrkirchen, Filialkirchen, Kapellen und Klosterkirchen unterschiedlich. Manche Statistiken erfassen nur regelmäßig genutzte Gebäude, andere alle im Eigentum. Daraus entstehen die abweichenden Zahlen.
Hinzu kommen Gebäude kleinerer Gemeinschaften und Freikirchen, die in Statistiken der beiden großen Kirchen nicht auftauchen. Ihre Zahl ist nicht zentral erfasst. Schätzungen beruhen auf Verbandsangaben.
Häufige Fragen
Welche ist die älteste Kirche Deutschlands?
Zu den ältesten zählen der Trierer Dom und Bauten mit römischen Fundamenten aus dem 4. Jahrhundert.
Welche ist die größte?
Der Kölner Dom gehört zu den größten Kirchengebäuden des Landes; das Ulmer Münster hat den höchsten Kirchturm der Welt.
Wie viele Moscheen und Synagogen gibt es?
Moscheen und Gebetsräume werden auf 2.500 bis 2.800 geschätzt, Synagogen auf gut hundert.
Wer bezahlt den Unterhalt?
Überwiegend die Kirchen aus Kirchensteuermitteln, bei Denkmälern ergänzt durch öffentliche Förderung.
Warum sinkt die Zahl der Kirchen?
Wegen sinkender Mitgliederzahlen und Unterhaltskosten.
Was ist eine Entwidmung?
Das förmliche Ende der liturgischen Nutzung.
Wer bezahlt den Erhalt?
Kirchensteuern, Spenden und öffentliche Denkmalförderung.
Quellen
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Geschrieben von Bella, Redaktion frageecke.de — sie schreibt hier über Alltagsfragen und ihre Antworten.






